Versicherte haben ein Recht auf die freie Wahl ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Das ist in § 173 SGB V festgelegt. mehr…
Beliebte Kündigungsfristen:
Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Handyvertrag, Probezeit, gesetzliche Kündigungsfristen und Krankenkasse.
Kündigungsfrist
Bei der Beendigung von Vertragsverhältnissen sind Kündigungsfristen zu beachten. Es handelt sich dabei um Dauerschuldverhältnisse, die die Vertragsparteien für einen unbestimmten Zeitraum miteinander vereinbart haben.Am häufigsten geht es um Arbeitsverträge, Mietverträge, Darlehensverträge oder Dienstleistungsverträge im Bereich der Telekommunikation.
Die Kündigungsfrist darf nicht mit dem Widerruf verwechselt werden. Ein Widerruf kommt in Betracht, wenn ein Vertrag über das Internet oder an der Haustür zustande gekommen ist. Dann kann der Verbraucher binnen zwei Wochen den Vertrag widerrufen und der Vertrag gilt als nicht zustande gekommen.
Bei Verträgen die auf Dauer angelegt sind (Dauerschuldverhältnis), muss ein Vertragspartner die Kündigung erklären, wenn er den Vertrag nicht fortführen möchte. Eine Kündigung ist nur dann entbehrlich, wenn das Vertragsverhältnis von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt wurde und sich nicht mangels Kündigung, nach Ablauf der Kündigungsfrist, vereinbarungsgemäß automatisch verlängert. Der Vertrag endet dann mit dem Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung oder der Einhaltung einer Kündigungsfrist bedarf.
Spezielle Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen sind je nach Art des Vertragsverhältnisses unterschiedlich ausgestaltet. Sie haben ihre Grundlage im Gesetz, in gegenseitigen Verträgen oder im Arbeitsrecht auch in Tarifverträgen. Eine allgemein gültige, pauschale Kündigungsfrist gibt es nicht.
Für Arbeitsverhältnisse gibt es gestaffelte Kündigungsfristen, die sich mit dem zeitlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses verlängern. Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. In Tarifverträgen können abweichende Kündigungsfristen vereinbart werden.
Kündigungsfristen Arbeitnehmer
Mietverträge können bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Wenn der Mieter also bis zum 3. April kündigt, muss er noch bis Ende Juni die Mieten zahlen. Die Kündigungsfrist seitens des Vermieters verlängert sich nach fünf und acht Jahren um jeweils drei Monate.
»Kündigungsfrist Mietvertrag
Handyverträge und Verträge über die Nutzung eines Fitnessstudios können, wenn sie auf unbestimmte Zeit geschlossen sind, meist mit drei Monaten Kündigungsfrist gekündigt werden. Genaue Hinweise finden sich in den AGB der Anbieter. Oft werden Erstverträge zunächst auf 12 oder 24 Monate Mindestvertragslaufzeit befristet. Sie verlängern sich dann automatisch, wenn sie nicht in einer vereinbarten Frist, meist von drei Monaten, gekündigt werden. Hier empfiehlt sich, sich den ersten möglichen Kündigungstermin zu notieren, um rechtzeitig an die Möglichkeit der Kündigung erinnert zu werden.
»Kündigungsfrist Handyvertrag
Fristlose Kündigung als Alternative zu Kündigungsfristen
Die Kündigungsfrist entfällt, wenn ein Vertragspartner die fristlose Kündigung erklärt. Sie ist immer dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortführung des Vertrages für eine Vertragspartei unzumutbar macht. Mit der fristlosen Kündigung wird der Vertrag sofort beendet.
An die Kündigungsfrist erinnern lassen
Sie können Sie können sich kostenlose mit dem Kündigungsreminder an die Kündigungsfristen erinnern lassen.
Richtig innerhalb der Kündigungsfrist kündigen
Wichtig ist, dass der Kündigende die Einhaltung der Kündigungsfrist im Streitfall beweisen kann. Daher sollte die Kündigung persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben oder als Einschreiben mit Rückschein übersandt werden. Da es auf den Zugang beim Empfänger ankommt, müssen auch die Postlaufzeiten berücksichtigt werden.
Ausführliche Informationen zum Kündigungsschreiben finden Sie auf Kündigungsschreiben.de.
Auf Kündigungsfrist.org lassen sich eine Vielzahl an Kündigungsfristen nachschlagen.
Weitere Kündigungsfristen finden Sie über das Auswahlmenü links und über die Suchfunktion oben.
Häufige Typos von Kündigungsfrist sind:
Kündigungfrist, Kündigung frist, kuendigungsfrist, Kundigungsfrist.
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