Wenn Sie sich beruflich weiterentwickeln möchten, das eigene Unternehmen dafür jedoch kaum Aufstiegsmöglichkeiten bietet, werden Sie sich zwangsläufig nach einem neuen Arbeitgeber umsehen. Manchmal geht es dabei Schlag auf Schlag und Sie haben ein verlockendes Angebot auf dem Tisch, das Sie kaum ablehnen können.
Der einzige Haken dabei: Sie sollen sofort anfangen! Wie Sie in solchen Fällen schnell aus Ihrem Arbeitsvertrag kommen, verrät Ihnen der folgende Artikel.
Legale Mittel, mit denen Sie schneller aus Ihrem Arbeitsvertrag kommen
Im Folgenden werden Ihnen drei legale Mittel vorgestellt, die es Ihnen ermöglichen, schneller aus Ihrem Arbeitsvertrag zu kommen.
Der Aufhebungsvertrag
Die gängigste und unkomplizierteste Lösung, schnell aus Ihrem Arbeitsvertrag zu kommen, ist wohl der sogenannte Aufhebungsvertrag. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der die Beendigung Ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses zu einem vorgezogenen Zeitpunkt regelt. Beachten Sie jedoch, dass in dem Aufhebungsvertrag Ihre Ansprüche auf die betriebliche Altersversorgung geklärt sein sollten.
Die Schließung eines Aufhebungsvertrags ist immer nur dann ratsam, wenn das nächste Jobangebot bereits auf dem Tisch liegt. Denn mit einem Aufhebungsvertrag sind Sie für Arbeitslosengeld bis zu maximal zwölf Wochen gesperrt, da Sie das Arbeitsverhältnis freiwillig beendet haben.
Da sich nicht jeder Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einlässt, könnten Sie ihn zum Beispiel davon überzeugen, auf die Vergütung Ihrer Überstunden oder Ihres restlichen Urlaubsanspruchs zu verzichten.
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Die Kündigungsfrist
Die gesetzliche Kündigungsfrist eines Arbeitsvertrages beträgt nach § 622 des BGB vier Wochen. Da sich jedoch die Kündigungsfrist durch die Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers verlängert, kann die gesetzliche Kündigungsfrist zwischen einem und sieben Monaten schwanken.
Zur Festlegung der gesetzlichen Kündigungsfrist sind auch die Bestimmungen in den Tarif- und Arbeitsverträgen ausschlaggebend. Wenn Sie also wirklich sicher gehen wollen, mit welcher Frist Sie Ihren Arbeitsvertrag gesetzlich kündigen können, sollten Sie ihn gegebenenfalls auch von einem Sachverständigen überprüfen lassen.
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Die fristlose Kündigung
Wenn Sie sich als Arbeitnehmer größere Verfehlungen wie Diebstahl oder Betrug haben zuschulden kommen lassen, können Sie fristlos gekündigt werden. Jedoch kann auch ein Arbeitnehmer seinem Chef eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn dafür schwerwiegende Gründe vorliegen.
Dazu zählt beispielsweise, dass das Gehalt gar nicht oder nur mit Verzug gezahlt wird, Sie von Ihrem Chef sexuell belästigt oder grob beleidigt werden, er die Bestimmungen zum Arbeitsschutz nicht einhält oder Sie unzumutbare Überstunden leisten müssen. Bevor Sie jedoch eine fristlose Kündigung aussprechen können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber meist zuvor wegen seines Fehlverhaltens abgemahnt haben, denn eine Abmahnung kann nur bei sehr schweren Verstößen unterbleiben.
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