Der Versicherungsmarkt ist undurchsichtig, weshalb es vorkommen kann, dass man nach Abschluss einer Versicherung auf ein besseres Angebot stößt. Meist sind Versicherungsverträge aber an Mindestlaufzeiten gebunden. Wer sich jedoch noch in der entsprechenden Frist befindet, kann das Widerrufsrecht nutzten. Der folgende Text dient als kleiner Ratgeber beim Widerruf eines Versicherungsvertrags.
Der Versicherungsnehmer hat nach Zugang des Versicherungsscheins das Recht seinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, bei Lebensversicherungen gilt einer längere Frist und zwar 30 Tage.
Bereits gezahlte Prämien werden dem Kunden dann erstattet. Es kann jedoch für bereits entstandene Kosten ein kleiner Teil einbehalten werden.
Ab wann wird diese Frist gezählt?
Die Frist beginnt ab dem Termin an dem einem die Versicherungspolice, die zusätzlichen Informationen und eine sogenannte Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde.
Wie muss der Widerruf geschrieben und verschickt werden?
Laut §8 des Versicherungsvertraggesetz (VVG) muss dieser Wunsch in Schriftform an das Versicherungsunternehmen gesendet werden. Dies kann zum Beispiel per Post erfolgen.
Um auf diesem Weg die Frist zu wahren, ist es ausreichend das Kündigungsschreiben rechtzeitig abzusenden – der Eingang beim Versicherer kann auch nach Ablauf der 14 Tage stattfinden, solange der Poststempel das rechtzeitige Versenden nachweist.
Erklärung: Also spätestens der Tag an dem die Frist abläuft, zum Beispiel den 14ten Tag nach Vertragsabschluss. Eine gute Alternative ist aber auch der Versand per Fax, wobei dann jedoch unbedingt der Sendebericht aufbewahrt wurde.
Muss ein Grund angegeben werden?
Da es sich bei einem Widerruf einer Versicherung um ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt, ist keine Begründung erforderlich. Das hat den Vorteil, dass die Versicherungsgesellschaft nicht die Möglichkeit hat, dem Kunden den Widerruf zu verweigern.
Folgen eines Widerrufs
Es besteht kein Versicherungsschutz für den Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und dem Tag des Widerrufs, denn der Vertrag wird von Beginn an aufgehoben. Die Versicherungsgesellschaft ist demnach für Versicherungsfälle, die innerhalb dieser 14 Tage auftreten nicht zur Leistung verpflichtet.
Stellt man also beispielsweise im Nachhinein einen Hagelschaden an seinem Auto fest, der im entsprechenden Zeitraum eingetreten sein muss, wird der Versicherer mit gutem Grund die Leistung verweigern.
Andersherum gibt es aber auch den Fall, dass die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden muss und die Widerrufsfrist damit entfällt. Verursacht man beispielsweise einen Kfz-Haftpflicht-Schaden bei welchem ein Dritter zu Schaden kommt, ist das Versicherungsunternehmen gesetzlich verpflichtet zu leisten – das Widerrufsrecht entfällt.
Sonderfälle – Wann besteht kein Widerrufsrecht?
Verträge, deren Laufzeit unter einem Monat liegt, sind vom Widerrufsrecht ausgenommen. Deckt ein Versicherungsvertrag ein Großrisiko ab, ist auch dieser nicht widerrufbar. Darüber hinaus gibt es auch bei einigen speziellen Versicherungen und im B2B-Bereich oft kein Widerrufsrecht.
Abschließend gilt es zu beachten, dass es dem Versicherer freisteht, einen ausgesprochenen Widerruf wieder rückgängig zu machen, was bedeutet, dass dies auf jeden Fall gut überdacht sein sollte.
»Kündigungsfristen bei Versicherungen