Nachfolgend erfahren Sie alles über das Arbeitsschutzgesetz (kurz: ArbSchG) und was dieses für den Schutz der Arbeitnehmer und eine Kündigung der Arbeit regelt.
Beim Arbeitsschutzgesetz handelt es im Wesentlichen um gesetzliche Regelungen und Bestimmungen zum Schutz der Arbeit bzw. den Beschäftigten.
Maßnahmen zur Sicherheit und Wahrung der Gesundheit
Es beinhaltet in erster Linie alles über die Durchführung von Maßnahmen zur Sicherheit und Wahrung der Gesundheit.
Dadurch werden Betrieben vom Gesetzgeber gewisse Richtlinien zur Vermeidung von Unfällen und gesundheitlichen Gefahren vorgegeben. Eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung durch die zuständigen Verantwortlichen soll die Einhaltung dieser Richtlinien wahren.
Für wen gilt das Arbeitsschutzgesetz?
Das Arbeitsschutzgesetz gilt für fast Alle. Lediglich in § 1 des Arbeitsschutzgesetz sind Ausnahmen festgelegt. Die betrifft in erster Linie Personen, die in Privathaushalten angestellt sind. Beschäftigte auf Seeschiffen sowie Betriebe, für die das Bundesberggesetz gilt, bilden ebenfalls eine Ausnahme.
Des Weiteren werden in § 2 des Arbeitsschutzgesetz alle Personen festgelegt, die gesetzlich als Beschäftigte gelten und damit vom Arbeitsschutzgesetz abgesichert sind.
Dazu zählen beispielsweise:
- Arbeitnehmer/innen,
- Auszubildende,
- Beamte,
- Richter
- Soldaten
- oder auch Arbeiter in Behindertenwerkstätten.
Im Fall einer Gesetzeswidrigkeit gegen einer der grundlegenden Bestandteile des Arbeitsschutzgesetzes kann eine fristlose oder außerordentliche Kündigung möglich werden. Jedoch muss meist der Arbeitgeber zuerst schriftlich Ermahnt werden und aufgefordert werden die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Mehr zum Thema: »Fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages bei Gefährdung
Wenn für den Arbeitnehmer jedoch eine Gefahr für Leib und Leben besteht so kann dieser die Ausführung einer gefährlichen Tätigkeit solange verweigern bis der Arbeitgeber Abhilfe geschaffen hat.
Zur Rechtfertigung vom Schreiben einer Kündigung auf das Arbeitsschutzgesetz bezogen gelten unter anderem folgende Beispiele.
Oftmals liegen die Gründe in Verstößen gegen die festgelegten Richtlinien zur menschengerechten Arbeit.
Diese definieren in einer Art Grundschema, was zur menschenwürdigen Arbeit dazugehört. Dafür werden Zumutbarkeit, langfristige Erträglichkeit, Persönlichkeitsförderung und Ausführbarkeit der Arbeit mit einbezogen.
Die Tätigkeiten dürfen beispielsweise sowohl kurz- als auch langfristig betrachtet die Gesundheit nicht schädigen.
Zusätzlich müssen gewisse Normen und Werte von gesellschaftlichen Hierarchien geachtet werden. Eine Arbeit gilt zum Beispiel als unzumutbar, wenn jemand klar und deutlich überqualifiziert für diese Tätigkeit ist und isnbesondere wenn eine solche Tätigkeit nicht im Arbeitsvertrag mitaufgeführt wurde.
Ebenfalls häufige Gründe für ein Kündigungsschreiben betreffen Verstöße gegen Sicherheitsmaßnahmen, die das direkte Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen betreffen. Vor allem wenn der Schutz vor Gesundheitsschäden oder sogar der Schutz des Lebens nicht angemessen gewährleistet ist, gilt eine Kündigung als gerechtfertigt.
Das außerordentliche Kündigungsschreiben muss dabei auch eine genaue, gut argumentierte und detaillierte Begründung beinhalten.
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