Unter Kündigungsfrist versteht man den Zeitraum, der zeitlich vorgesehen und vorgegeben ist, um einen Vertrag ordnungsgemäß zu beenden. Dieser Zeitraum regelt dabei wie lange, vor dem Vertragsende, die Kündigungserklärung bei der anderen Vertragspartei ankommen muss.
Eine ordentliche Kündigung impliziert daher immer „unter Einhaltung der Kündigungsfrist“, es sei den es wurde vereinbart, dass Jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden kann und wenn diese Regelung auch rechtlich zulässig ist.
»Gesetzliche Kündigungsfristen
Die Länge des Zeitraumes wird dabei durch das Gesetz, den Vertrag, einen Tarifvertrag, die Satzung (bei Vereinen) oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt.
Die Kündigungsfrist wird, wenn eine feste Laufzeit vereinbart wurde vom Ende der Laufzeit rückwärts gezählt.
Beispiel: Ist das Laufzeitende der 31.12 des laufende Jahres und die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat, so muss das Kündigungsschreiben spätestens zum 30.11 des Jahre beim Vertragspartner ankommen, damit der Vertrag zum 31.12 beendet wird.
Weiterführender Beitrag: »Wie werden Wochenenden und Feiertage bei Kündigungsfristen berechnet?
Im Gegensatz dazu bedeutet außerordentlichen Kündigung eine Kündigung bei welcher trotz, Vereinbarungen, eine abweichende Kündigungsfrist oder sogar keine (auch fristlose Kündigung genannt) einzuhalten ist.
Tipp: Details zu den Kündigungsfristen bei den verschiedensten Vertragstypen findet sich über die Suche oben auf dieser Webseite.
Warum gibt es die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist soll beide Vertragsparteien schützen. Unter Anderem damit Arbeitnehmer oder gar ein Mieter nicht von heute auf morgen einfach „auf der Straße stehen“.
Die Kündigungsfrist soll den beiden Vertragsparteien dabei eine angemessene Zeit geben, um sich für Ersatz umsehen zu können.
Daher finden sich für viele Vertragstype die Regelungen zu den Kündigungsfristen in Gesetzen um zu verhindern das eine der beiden Vertragsparteien zu schnell, durch eine Kündigung, belastet wird.
Die Ankündigung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bietet sowohl dem Arbeitnehmer, als auch dem Arbeitgeber, Zeit sich darauf einzustellen.
Der Arbeitnehmer hat Zeit sich eine andere Arbeit zu suchen, sowie der Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter einzustellen.
Die Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis sind für beide Vertragsparteien im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. (§ 622 BGB)
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Die Kündigungsfrist ist immer abhängig vom Vertrag, den man eingegangen ist. Kündigungsfristen sind wie bereits erwähnt je nach Vertragstyp gesetzlich geregelt und es gibt Mindestfristen.
Sie können auch explizit im Vertrag vereinbart werden, aber niemals darf der Vertrag eine Vertragspartei schlechter als die gesetzliche Bestimmung stellen.
Tarifverträge können im Einzelfall von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichen, sind aber gültig.
Unterschied zwischen Kündigungsfrist und Wiederruffrist
Die Wiederruffrist wird entweder durch das gesetzt festgelegt oder ist im Vertrag beziehungsweise den AGB festgehalten. Diese Frist beträgt meistens 14 Tage. Eine Ausnahme davon ist das bei Lebensversicherungen auf Grund von §152 VVG eine Widerrufsfrist von 30 Tagen besteht. Die Widerrufsfrist kann auch vertraglich verlängert werden.
Beispiel ein Handyvertrag, der Online, am Telefon, per Post etc. abgeschlossen wurde, kann innerhalb 14 Tagen nach Abschluss, ohne Angabe von Gründen, widerrufen werden, wenn man diesen doch nicht möchte (siehe auch §312g und §355 BGB).
Die Widerrufsfrist ist also die Frist, die zum Einsatz kommt, wenn ein Vertrag geschlossen wurde und der Vertragsabschluss rückgängig gemacht werden soll. Der Beginn der Widerrufsfrist hängt vom Termin des Vertragsabschlusses und weiteren Faktoren ab.
Die Kündigungsfrist bezeichnet dagegen die Frist, die eingehalten werden muss, um einen Vertrag wirksam zu beenden.
Um die Kündigungsfrist einzuhalten ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung von Bedeutung. Geht die Kündigung zu spät ein, verlängert sich die Kündigungsfrist oder unter Umständen der Vertrag.
Dazu gibt es auch zahlreiche rechtliche Regulierungen. Bei einem Handyvertrag findet beispielsweise das Telekommunikationsgesetz (TKG) Anwendung.
Details zu den Kündigungsfristen bei den verschiedensten Vertragstypen findet sich über die Suche oben auf dieser Webseite.
Neues Urteil zu einer Arbeitsunfähigkeit und Kündigungsfrist
Wer kennt es nicht? Oftmals wird von Arbeitnehmerseite gekündigt, weil die Arbeitsbedingungen nicht mehr passen oder ein Arbeitnehmer möchte sich für eine Kündigung rächen. Um die verbleibende Zeit beim Arbeitgeber zu verkürzen, nutzen Einige den Weg zum Arzt und lassen sich krank schreiben.
Hegt der Arbeitgeber Zweifel an dieser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kann er diese anfechten und die Lohnfortzahlung einbehalten (BAG vom 08.09.21 5 AZR 149/21). Der Arbeitnehmer kann anschließend nur dagegen klagen.
Wenn der Arbeitgeber ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers beweisen kann, so kann er also auf diesem Wege die eigentliche Kündigungsfrist quasi aushebeln.
Wegfall der Kündigungsfrist
Wenn beide Vertragsparteien zustimmen kann der Vertrag auch Durch einen Auflösungsvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden.