Ein Auflösungsvertrag dient zur Beendigung eines rechtlichen Vertragsverhältnisses. Er wird in beiderseitigem Einvernehmen geschlossen und beendigt einen geschlossen Vertrag zu einem selbst gewählten Zeitpunkt. Auflösungsverträge kommen besonders oft im Arbeitsrecht und im Mietrecht zur Anwendung.
Vorteile und Nachteile für Arbeitgeber
Mit dem Auflösungsvertrag lassen sich gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen umgehen. Arbeitsplätze können schneller als beim Kündigen wieder mit motivierten Arbeitskräften besetzt werden. Durch einen Auflösungsvertrag wird das Risiko eines Rechtsstreites, den eine Kündigung nach sich ziehen kann, vermieden.
Der Arbeitnehmer erwartet vom Arbeitgeber eine Abfindung. Arbeitgeber müssen sich um einen ausgewogenen Auflösungsvertrag bemühen. Zudem müssen Arbeitgeber den Arbeitnehmer über mögliche Konsequenzen durch den Auflösungsvertrag informieren.
Vorteile und Nachteile für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer müssen keine Kündigung schreiben. Der Auflösungsvertrag regelt die Höhe des Resturlaubs, den Bestandsschutz der betrieblichen Altersvorsorge und die Höhe der Abfindung. Zudem kann ein karriereförderndes Arbeitszeugnis schneller beantragt werden.
Ein Auflösungsvertrag sollte nur dann geschlossen werden, wenn Arbeitnehmer ein nachfolgendes Arbeitsverhältnis in Aussicht haben. Die Abfindung führt oft zu einer Sperre beim Bezug des Arbeitslosengeldes (§159 Abs.1 Nr.1 SGB III) von 12 Wochen. Arbeitnehmer können eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Schriftliche Form des Auflösungsvertrages
Anders als bei einem Kündigungsschreiben unterliegt die Form keinen gesetzlichen Bestimmungen. Der Auflösungsvertrag muss den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festlegen. Weitere Bestandteile sind neben dem Resturlaub die Vergütung der Überstunden, rechtliche Vergütungsansprüche, Zeiten der Freistellung vom Arbeitsverhältnis, Rentenzahlungen und das Wettbewerbsverbot.
Wichtig: Der Vertrag muss die Hinweisklausel enthalten, dass sich der Arbeitnehmer nach § 38 Abs. 1 SGB arbeitssuchend zu melden hat. Die schriftliche Form regelt zudem die Rückgabe von Dienstwagen, Vollmachten und Unterlagen. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in früheren Zeiten ein Darlehen gewährt, dann müssen die Rückzahlungskonditionen im Auflösungsvertrag festgeschrieben werden. Beide Vertragspartien müssen das Schriftstück auf dem gleichen Blatt unterschreiben.
Gesetzliche Grundlagen
Paragraf 623 BGB Absatz 6 regelt die schriftliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch. Da ein Aufhebungsvertrag keinem Haustürgeschäft nach Paragraf 312 Abs.1 Nr. 1 BGB gleicht, kann er nach Paragraf 315 BGB nicht widerrufen werden, außer wenn eine Widerrufsfrist vereinbart wurde.
Die schriftliche Form gilt auch für den Vorvertrag, in dem sich beide Partien zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses verpflichten (BAG, Urteil vom 12.12.09, 6AZR 242/09). Eine rückwirkende Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn das Arbeitsverhältnis zuvor außer Kraft gesetzt war. In der Regel wird ein in der Zukunft liegender Termin zur Auflösung bevorzugt.