Unter Sachversicherungen versteht man alle Versicherungen, die Schäden an Gebäuden (z.B. die Feuerversicherung), Wohnungen, Häusern und ähnlichen Sachen abdecken.
Dazu gehören die Feuerversicherung, die Hausratversicherung, die Kfz-Kasko-Versicherung, die Transportversicherung und Schadenversicherungen im Allgemeinen zur Kategorie „Sachversicherungen“.
Nicht dazugehörig sind dagegen die Nominalgüterversicherung und die Personenversicherung.
Kündigungsfristen bei Sachversicherungen
Wer den Vertrag zum Ende der regulären Vertragslaufzeit kündigen möchte, muss in der Regel eine Frist von 3 Monaten eingehalten werden. Eine längere Frist ist bei Versicherungen mit Privatleuten nicht zulässig.
Diese Frist wird immer zum Laufzeitende gezählt, welches in der Regel 1 bis 2 Jahre beträgt.
Es kommen aber auch langjährige Verträge vor. Für diese gilt, dass spätestens zum Ende des 3 Jahres gekündigt werden kann und die Kündigungsfrist maximal 3 Monate betragen darf. Wird zu diesem Termin nicht gekündigt kann zum Ende eines jeden nachfolgenden Jahres gekündigt werden.
Bei der Kfz-Versicherung gilt oft eine verkürzte Kündigungsfrist von nur einem Monat. Genaueres muss im erhaltenen Vertrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nachgeprüft werden, da es unterschiedlich ist.
Hinweis: Zu beachten ist auch, dass manche Versicherungen bei der Berechnung der Laufzeit des Vertrages die tatsächliche Laufzeit berücksichtigen und manche das Kalenderjahr als Berechnungszeitraum benutzen.
Bei den meisten Sachversicherungen gilt die Regel, dass sich die Vertragslaufzeit solange verlängert, bis der Versicherte den Vertrag kündigt. Diese verlängerte Vertragslaufzeit kann dabei maximal 2 Jahre betragen.
Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten bei Sachversicherungen
Ein Zeitpunkt zudem eine Sachversicherung gekündigt werden kann, ist das Eintreten des Schadenfalls (§ 92 VVG). In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Beendigung der Entschädigungsverhandlungen den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen.
Wenn der Versicherer die Höhe der Versicherungsprämie erhöht, ohne mehr Leistung zu erbringen, darf der Versicherte seinen Vertrag in vielen Fällen außerordentlich kündigen.
Wenn man in eine Gegend, die einer anderen Tarifzone mit höheren Versicherungsprämien zugeordnet ist, umzieht, darf man üblicherweise seine Hausratversicherung kündigen.
Beim Kauf eines Autos übernimmt der Käufer zuerst die bestehende Kfz-Versicherung, darf aber diese innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.
Wer ein Haus kauft, übernimmt automatisch die bestehende Wohngebäudeversicherung und kann anschließend außerordentlich kündigen, sobald er im Grundbuch als Besitzer eingetragen wurde.
Inhalt und Versand der Kündigung
Unabhängig von der im Vertrag stehenden Kündigungsfrist ist es wichtig, dass auch die Form der Kündigung eingehalten wird. Denn sonst könnte die Kündigung abgelehnt werden, weil man beim ersten Mal etwas falsch machte und die zweite Kündigung zu spät ankam.
Deshalb muss das Kündigungsschreiben unbedingt das Datum des Verfassens und den Namen des Versicherten enthalten. Auch seine Adresse und die Versicherungsnummer sollten nicht fehlen. Und nicht zu vergessen ist ebenfalls die Unterschrift des Versicherten.
Damit man einen Nachweis dafür hat, dass man das Kündigungsschreiben rechtzeitig abgeschickt hat, sollte es am besten als Einschreiben und Rückschein verschickt werden.