Kündigungsfrist Kfz Versicherung

Es gibt zahlreiche Anbieter von Kfz-Versicherungen. Man findet oft Versicherungen, die günstigere Beiträge oder bessere Leistungen bieten. Nun stellt sich die Frage, wie ist die Kündigungsfrist der bereits bestehenden Kfz Versicherung?

Eine Kfz-Versicherung kann wie jede andere Versicherung auch, erstmal fristgerecht gekündigt werden. Zum Ende des Versicherungsjahres kann man seine Autoversicherung kündigen. Den Schluss des Versicherungsjahres erkennt man als Ablaufdatum der Versicherung im Versicherungsschein. Meist laufen Versicherungsverträge zum Jahresende aus und können mit einer Zeitspanne von einem Monat zum Vertragsende aufgekündigt werden. Bei mehr als 80 % der Versicherten endet die Jahreshauptfälligkeit am 01.01. eines Jahres.
Es ist zu beachten, dass das Kündigungsschreiben demzufolge der Versicherung spätestens Ende November vorliegen muss. Die Kündigungsfrist endet demnach bereits am 30.11.2010.

Wichtig:Erst beim Zugang der Kündigung ist die kündigungsfrist kfz versicherung gewahrt. Verpasst man die fristgerechte Kündigung zum Jahresende, dann kann man eventuell noch einkSonderkündigungsrecht geltend machen. Greift das Sonderkündigungsrecht nicht, verlängert sich die Kfz-Versicherung um ein weiteres Jahr.
Kfz – Versicherungen können mit einer Frist von einem Monat zur Jahreshauptfälligkeit gekündigt werden. Die Jahreshauptfälligkeit ist bei über 80 % der Verträge der 01.01. des jeweiligen Jahres. Die Kündigung muss in diesen Fällen bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein.

Außerordentliche fristlose Kündigung der Kfz-Versicherung

Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt ausnahmsweise, den bestehenden Vertrag direkt zu kündigen. Die fristlose Kündigung ist dann interessant, wenn man ohnehin vorhatte ein neues Auto anzumelden oder einen günstigeren Versicherungsvertrag abschließen möchte.
Eine bestehende Kfz-Versicherung geht nach der Abmeldung des Autos für höchstens zwei Jahre beitragsfrei in eine „Ruheversicherung“ über.

Wird das Kfz veräußert, können der Käufer und/oder der Verkäufer den bestehenden Vertrag innerhalb eines Monats kündigen. Wenn der Erwerber die bestehende Versicherung beenden will, sucht man sich eine andere Gesellschaft, bei der man zukünftig sein Auto versichern will. Der bestehende Vertrag ist nun zwangsläufig gekündigt.

Als Konsequenz einer Beitragserhöhung, kann man den Vertrag kündigen. Um das Sonderkündigungsrecht in diesem Fall geltend zu machen, muss man binnen eines Monats nach Erhalt der Beitragsrechnung, die die Erhöhung ausweist, kündigen. Auch wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen ändert oder bei Änderung der Regionalklassen, kann die Versicherung gekündigt werden. Für dieses Sonderkündigungsrecht hat man drei Monate Zeit.

Tritt ein Schadenfall ein, kann man die Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Missgeschickes wechseln. Wenn man in einem solchen Fall kündigt, behält der Versicherer jedoch den Anspruch auf die komplette Jahresprämie. Eine solche Kündigung hat viele Nachteile.

» Mehr zur richtigen Kündigung der Kfz-Versicherung und kostenloses Kündigungsschreiben Muster

<

Kündigungsfrist Kfz Versicherung
5 (100%) 2 votes

Eine Antwort hinterlassen.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.