Übersicht über übliche Kündigungsfristen bei verschiedenen Vertragstypen:
Versorgung (generell) | Vertragsdauer | Kündigungsfrist |
---|---|---|
Strom | 1 Jahr | 3 Monate |
Gas | 1 Jahr | 3 Monate |
Bei Grundversorgung | Vertragsdauer | Kündigungsfrist |
Strom | keine | 2 Wochen |
Gas | keine | 2 Wochen |
Handyverträge | ||
Handy | 1 Monat | 1 Monat |
Handy | 12 Monate | 3 Monate (1 Monat bei neuen Verträgen, ab 01.03.2022) |
Handy | 24 Monate | 3 Monate (1 Monat bei neuen Verträgen, ab 01.03.2022) |
Automatische Verlängerung | unbefristet | 1 Monat |
Telefon & DSL | ||
Telefon | keine | 6 Werktage |
Telefon | 12 Monate | 1 oder 3 Monate (1 Monat bei neuen Verträgen, ab 01.03.2022) |
Telefon | 24 Monate | 1 oder 3 Monate (1 Monat bei neuen Verträgen, ab 01.03.2022) |
Automatische Verlängerung | unbefristet | 1 Monat |
Kündigungsfristen für Strom- und Gasverträge
Verträge für Strom und Gas laufen normalerweise über ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate (1 Monat bei neuen Verträgen, ab 01.03.2022). Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag meist automatisch.
Tipp: Eine automatische Verlängerung ist bei Telekommunkationsverträgen (Telefon, Handy, Internet) nun immer auf unbestimmte Zeit und es kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden (siehe §56 TKG Absatz 3).
Für Aboverträge die ab 01.03.2022 abgeschlossen wurde gilt nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Der Beendigungstermin kann aber unterschiedlich sein, entweder zum Monatsende, zum Quartalsende oder zum Jahresende. Auf jeden Fall sollte der Vertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf geprüft werden.
»Kündigungsfristen von Stromanbietern
»Kündigungsfrist bei einem Gasvertrag
Etwas anders sind die Kündigungsfristen bei der Grundversorgung Strom und Gas. In solchen Fällen ist die Kündigungsfrist zwei Wochen.
Bei einem Sondervertrag für die Versorgung von Strom und Gas sind die Kündigungsfristen im Vertrag geregelt.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Preiserhöhungen und Umzug. Die Kündigung muss dann innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Bei einem Wechsel des Strom- oder Gasanbieters übernimmt der neue Anbieter die Kündigung. Aber auch hier gelten die normalen Kündigungsfristen.
Kündigungsfristen bei Handyverträgen
Es gibt bei Handyverträgen Laufzeiten von einem Monat bis 24 Monate. Bei den Verträgen mit einer Laufzeit von einem Monat ist auch die Kündigungsfrist ein Monat. Bei allen anderen Verträgen ist die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate. Wir nicht gekündigt verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, höchstens jedoch um zwölf Monate.
»Kündigungsfrist bei einem Handyvertrag
Kündigungsfristen bei Telefon-Verträgen
Kündigungsfristen variieren bei den verschiedenen Telefongesellschaften zwischen ein und drei Monaten.
Zum Beispiel gibt es bei der Telekom unterschiedliche Telefonverträge, mit Kündigungsfristen die variieren.
Bei einem Vertrag ohne Mindestlaufzeit beträgt die Kündigungsfrist sechs Werktage, dabei gilt der Samstag nicht als Werktag. Wird jedoch vor Ablauf des ersten Monats gekündigt, ist der Anschluß für den ersten Monat zu zahlen.
Bei einem 12 Monatsvertrag ist die Kündigungsfrist ein Monat. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um unbestimme Zeit und kann, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, jederzeit beendet werden.
Bei einem 24 Monatsvertrag beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Wird nicht gekündigt verlängert sich der Vertrag um unbestimme Zeit und kann, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, jederzeit beendet werden.
Sonderkündigungen sind bei DSL und Telefon kaum möglich. Das kann nur der Fall sein, wenn der Anschluss über längere Zeit außer Betrieb ist, oder nach einem Umzug am neuen Wohnort keine Versorgung möglich ist (siehe §60 TKG).
Ein Kündigungsrecht besteht jedoch bei einer Preiserhöhung (§57 TKG), dann kann der Kunde zum Änderungstemrin oder später kündigen. Die Kündigung muss dabei jedoch innerhalb von 3 Monaten erfolgt sein.
Ein Umzug ins Ausland, Privatinsolvenz oder Tod ist kein gesetzlich vorgeschriebener Grund für eine Sonderkündigung. Allerdings akzeptieren Telefonanbieter häufig aus Kulanz die Kündigung. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die entsprechenden Bedingungen.
»Kündigungsfrist bei einem DSL-Vertrag
Weitere Tipps
Bei einer Kündigung ist die Schriftform erforderlich. Im Kündigungsschreiben muss der Name des Kunden, die Anschrift des Anbieters, die Vertragsnummer, das Datum, bei der Telekom das Datum der Aktivierung eines DSL Anschlusses, das Aussprechen der Kündigung zum gewünschten Termin und die eigenhändige Unterschrift enthalten sein.
Ein Nachweis der Kündigung ist wichtig. Es kann durch Einschreiben geschehen oder durch eine Bestätigung der Kündigung. Bei einer Kündigung per Fax sollte der Sendebericht aufbewahrt werden.