Maximal erlaubte Kündigungsfrist bei verschiedenen Vertragstypen

Jeder Vertrag unterliegt einer bestimmten Kündigungsfrist. Diese ist abhängig von der Art des Vertrages. Jedoch gibt es einige gesetzliche Grundlagen an die jeder Vertrag gebunden ist. Aufgrund dessen können alle Verträge nach einer bestimmten Zeit gekündigt werden.

Im folgenden wird unter Anderem auf die maximal erlaubte Kündigungsfrist bei Arbeitsverträgen, Abo, Verein oder Fitnessstudios genauer eingegangen.

Arbeitsvertrag

Bei der Kündigung eines Arbeitsvertrag gibt es zwei unterschiedliche Arten. Zum Einen die ordentliche und zum Anderen die außerordentliche Kündigung.

Bei der außerordentlichen Kündigung muss ein schwerwiegender Sachverhalt vorliegen. Dies kann zum Beispiel Sexuelle Belästigung, Mobbing oder anhaltende Lohnzahlung sein. Dieser schwerwiegende Sachverhalt muss mit im Kündigungsschreiben stehen und außerdem darf dieser nicht mehr als zwei Wochen zurück liegen.

Somit wäre der Arbeitsvertrag durch die außerordentliche Kündigung sofort gekündigt und unterliegt keiner Kündigungsfrist (§ 626 Abs. 2 BGB).

Im Gegensatz dazu ist die ordentliche Kündigung an eine Kündigungsfrist gebunden. Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag kündigt, muss er keine Gründe nennen. Jedoch muss er sich an die Frist von 4 Wochen bis zum nächsten 15. oder Ende des Monats halten (§622 BGB).

»Kündigungsfristen für Arbeitnehmer

Für den Arbeitgeber gelten je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses längere Fristen.

»Kündigungsfristen für den Arbeitgeber
»Fristlos außerordentlich ein Arbeitnehmer kündigen

Abos (z.B. Zeitung, Strom, Telefon, Gas, Internet)

Ein Abo ist eine regelmäßige Leistung, welche regelmäßig bezahlt werden muss. Diese Leistungen können unterschiedlich sein. Zum Beispiel sind Abos von Zeitungen, Konzertkarten, Software, Lebensmitteln oder öffentlichen Verkehrsmitteln möglich.

Ein Abo darf höchsten 24 Monate lang laufen und kann mindestens drei Monate vor dem Ende der Laufzeit gekündigt werden(§ 309 Nr. 9). Eine längere Kündigungsfrist als 3 Monate ist, bei diesem Vertragstyp, also nicht zulässig.

Abos dürfen sich ab 01.03.2022 auch nur auf unbestimmte Zeit automatisch verlängern und dürfen, in dieser Phase, dann mit einer Frist von einem Monat jederzeit beendet werden.
Für Telekommunikationsverträge (Telefon, Handy, Internet) gilt diese Regelung bereits jetzt.

Außerdem können alle Abos, welche nicht in einem Geschäft abgeschlossen werden, mit einem 14 tägigen Widerrufsrecht widerrufen werden(§ 355 BGB).

»Kündigungsfristen bei Abos

»Die Wichtigsten Kündigungsfristen im Überblick: Strom/Wasser/Gas/Telefon/Handy

Vereine

Jeder Verein besitzt Verträge und diesen muss man unterschreiben, wenn man Mitglied werden möchte. Aufgrund dessen muss auch dieser Vertrag durch eine schriftliche Kündigung aufgehoben werden.

Die Kündigungsfrist kann jeder Verein selbst bestimmen. Jedoch darf sie nie länger als zwei Jahre betragen. Eine Sonderkündigung macht häufig kein Sinn, da der Beitrag meist jährlich geleistet wird und der Verein keine Entschädigung für gezahlte Beiträge leisten muss.

»Kündigungsfristen bei Sportvereinen

Fitnessstudio

Einen Vertrag mit dem Fitnessstudio zu kündigen, ist nicht ganz einfach. Der Grund liegt darin, dass dieser einen Mietvertrag gleichgesetzt wird. Somit sind Laufzeiten von 24 Monaten und länger zulässig und die Fitnessstudios legen die Kündigungsbedingungen selbst fest.

Bei den meisten Fitnessstudios kann zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Dies ist häufig ausreichend bevor sich der Vertrag verlängert.

Auch hier gilt das in jedem Fall mehr als 3 Monate vor Laufzeitende gekündigt werden kann und damit die maximale Kündigungsfrist 3 Monate beträgt.

Das Sonderkündigungsrecht kann nur bei auftretenden Problemen in Anspruch genommen werden. Dem Fitnessstudio muss aber genug Zeit gegeben werden diese zu beseitigen.

»Kündigungsfristen bei Fitnessstudios

Mietverträge

Laut § 573c BGB ist für den Mieter eine Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats möglich. Dies bedeutet die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt maximal 3 Monate.

Für den Vermieter kann jedoch eine längere Kündigungsfrist gelten, in Abhängigkeit davon wie lange das Mietverhältnis bereits besteht.

»Kündigungsfristen bei Mietverträgen

Weitere Verträge

Für die alle meisten weiteren Verbraucher-Verträgen gilt eine maximal Kündigungsfrist von 3 Monaten. So, dass es in der Regel ausreicht wenn das Kündigungsschreiben mehr als 3 Monate vor dem Laufzeitende beim Anbieter ankommt.

Bei Darlehn, Rentenverträgen und Versicherungen kann eine frühzeitige Kündigung unter Umständen finanziell sehr ungünstig sein.

Bei Verträgen im geschäftlichen Bereich können jedoch in vielen Fällen deutlich längere Fristen oder sogar Entschädigungszahlungen vereinbart sein.

Über die Auswahl links und die Suche oben können die Kündigungsfristen für die verschiedensten Vertragstypen und für viele Anbieter herausgefunden werden.

Maximal erlaubte Kündigungsfrist bei verschiedenen Vertragstypen
5 (100%) 1 vote

Eine Antwort hinterlassen.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.