Wer einen Mobilfunkvertrag abschliesst, erhält fast immer einen Stapel undurchsichtiger und unübersichtlicher Vertragsbedingungen. Aber gerade was die Kündigungsfristen betrifft, sollte
man sich genau informieren, unter welche Vertragsklauseln man seine Unterschrift setzt.
Beispielhaft für wenig kundenfreundliche Vertragsbedingungen ist das Urteil Az: 1 O 378/12 vom 14.12.2012. Die Verbraucherzentrale Baden – Württemberg hatte gegen die Firma „1&1″ vor dem Landgericht Koblenz geklagt. Der Grund war, dass „1&1″ mehrere Verträge ohne Laufzeit angeboten hat, um seinen Kunden flexible und auch kurzfristige Tarife zu ermöglichen, gleichzeitig jedoch in den Vertragsbedingungen eine Kündigungsfrist von beinahe vier Monaten (zum Monatsende des dritten Monats, also 3 Monate + 30 Tage) versteckt.
Diese Kündigungsfrist widerspricht nicht nur dem Sinn eines Vertrags ohne Laufzeit, da so eine Mindestlaufzeit von vier Monaten vorgegeben wird, sondern ist sogar noch länger als die Kündigungsfrist eines Mobilfunkvertrags mit 24 – monatiger Laufzeit.
Das Landgericht Koblenz gab der Klägerin Recht und entschied aus oben genannten Gründen, dass diese Vertragsklauseln unzulässig sind. „1&1″darf zukünftig keine Tarife unter diesen Bedingungen anbieten.
Worauf ist bei Kündigungen von Verträgen mit Mindestlaufzeiten zu achten?
Die meisten Mobilfunkverträge haben eine Vertragsdauer von 24 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt generell drei Monate, das bedeutet, das Kündigungsschreiben muss spätestens drei Monate vor Ende der Laufzeit beim Anbieter vorliegen. Das Schreiben sollte frühzeitig abgeschickt werden, da als Tag der Kündigung das Datum gilt, zu dem der Brief eingegangen ist und nicht der Tag, an dem es versandt worden ist.
Es ist sinnvoll die Kündigung per Einschreiben (mit Rückschein) zu verschicken, um einen Nachweis für den Versand und Einhaltung der Kündigungsfrist zu haben.
Wenn Sie eine Kündigung schreiben, muss diese auf jeden Fall folgende Angaben enthalten:
Name und Adresse, Kundennummer beim Anbieter sowie alle zum Vertrag gehörenden Rufnummern und Termin der Kündigung. Am besten bitten Sie außerdem um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung, um sicherzugehen, dass Ihrer Kündigung entsprochen worden ist.
Auch fristlose Kündigungen sind unter bestimmten Umständen möglich. Diese finden Sie meistens unter „Sonderkündigungsrecht“ oder „außerordentliches Kündigungsrecht“ in Ihrem Vertrag.
Zum einen ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Das kann der Tod des Kunden sein, aber auch eine finanzielle Notlage. In solchen Fällen lässt sich meist eine Einigung mit dem Mobilfunkanbieter finden.
Zum anderen ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Anbieter die im Vertrag festgelegten Leistungen nicht erbringen kann und eine Nachbesserung erfolglos war. Dies kommt bei Mobilfunkanbietern aber eher selten vor, sondern häufiger bei Internetanbietern, wenn diese Verträge für Regionen anbieten, in denen ihr Angebot noch gar nicht verfügbar ist.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass man beim Abschließen eines Mobilfunkvertrags sehr genau darauf achten sollte, was man unterschreibt, um nicht einen unfreiwilligen Begleiter für die nächsten Jahre zu haben.
Weitere ausführliche Informationen zu den Kündigungsfristen bei Mobilfunkverträgen und das Kündigung schreiben finden sich auch in folgendem Artikel:
»Kündigungsfristen bei Handyverträgen