Form der Kündigung
Der Inhalt eines Kündigungsschreibens ist davon abhängig, was gekündigt werden soll. Weiterhin kommt es auf die richtige Form an. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen die vertraglich festgelegten Fristen eingehalten werden, wobei die Nennung eines Grundes nicht erforderlich ist.
Bei einigen Kündigungen müssen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beachtet werden, während andere sich wiederum nach vereinbarten Vorschriften richten, bei denen es auf die jeweiligen Vertragspartner ankommt.
Anlass für eine Kündigung
Hat man einen Vertrag geschlossen, will man diesen vielleicht irgendwann wieder kündigen, weil man anderswo bessere Konditionen erhalten hat, die Lebensumstände sich geändert haben oder das Vertragsverhältnis nicht mehr länger benötigt wird.
Verträge beinhalten in aller Regel eine Kündigungsfrist, an die man sich genau halten muss, weil ansonsten die Gefahr droht, dass die Kündigung aus formellen Gründen nicht wirksam ausgesprochen wurde.
Neben der Frist, die unterschiedlich lang sein kann, gibt es noch Formvorschriften bezüglich der Art der Kündigung. Manche Verträge müssen schriftlich gekündigt werden und benötigen die eigenhändige Unterschrift. Andere wiederum können durch Fax oder E-Mail gekündigt werden.
Inhalte eines Kündigungsschreibens
Damit ein Kündigungsschreiben eindeutig identifiziert werden kann, muss es den genauen Namen und die Anschrift des Kündigenden enthalten.
Sinnvoll ist, eine Mitgliedsnummer, Vertragsnummer, Kundennummer oder die E-Mail-Adresse anzubringen, sofern diese beim Vertragspartner registriert wurde.
Manche Vertragspartner fordern bestimmte Angaben, ohne die eine Kündigung nicht anerkannt wird.
Neben den exakten Daten sollte der Wunsch der Kündigung eindeutig formuliert sein. Der Wille, eine Kündigung aussprechen zu wollen, sollte durch die Formulierung „hiermit kündige ich“ deutlich erkennbar sein.
Sinnvoll ist, vorsichtshalber eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt des Vertragsverhältnisses auszusprechen, sofern Informationen über Fristen und Vertragslaufzeit nicht vorhanden sind. Möglich ist auch, den Zeitpunkt des Vertragsendes genau festzulegen.
Das Schreiben, mit dem die Kündigung ausgesprochen wird, sollte mit einem Datum versehen sein und persönlich unterschrieben werden.
Wichtig: Je nach Art der ausgesprochenen Kündigung ist möglicherweise noch die Angabe weiterer Informationen erforderlich.
Fristlose außerordentliche Kündigung
Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der voraussetzt, dass die Fortsetzung eines Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn der Vertragspartner (unerwartet) die Preise wesentlich erhöht oder ein Schadensfall eintritt. Liegt einer dieser Fälle vor, kann bei vielen Verträgen eine außerordentliche Kündigung erfolgen.
Im Schreiben sollte, bei einer fristlosen bzw. außerordentlichen Kündigung, der Kündigungsgrund ausdrücklich genannt werden.
Über die Suche oben und das Menü links kann mehr über die Kündigungsfristen und die Möglichkeiten einer außerordentlichen Kündigung bei den verschiedensten Vertragstypen erfahren werden.
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