Jeder Mieter, Haus- und Wohnungsbesitzer oder gewerbliche Betrieb bekommt von seinem Stromanbieter die erforderliche Energie für Licht, elektrische Haushaltsgeräte und Maschinen geliefert. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Stromerzeugung , wie unter Anderem Sonne, Wind und Wasser, haben auch
dazu beigetragen, dass es viele Neuanbieter für den begehrten und erforderlichen Strom gibt. Ständige Preiserhöhungen oder andere Probleme mit dem Stromanbieter lassen einen über ein Wechsel nachdenken. In diesem Fall muss der gegenwärtige Stromanbieter gekündigt werden.
Eine Kündigung beim Stromanbieter ist an Fristen gebunden die im Gesetz, im Stromvertrag bzw. in den AGBs schriftlich festgehalten sind. Viele Verbraucher schließen beim Anbieter Jahres- oder längerfristige Verträge ab. Wird ein Vertrag nicht fristgerecht gekündigt verlängert sich der Vertrag automatisch normaler Weise um ein Jahr.
Ein Stichtag der für alle Verträge gilt gibt es nicht, oftmals wird die Kündigungsfrist ab dem Monat gezählt zu dem der Stromvertrag abgeschlossen wurde. Meistens sind Kündigungsfristen zwischen 2 Wochen (bei Gundversorgern) und 3 Monaten im Vertrag festgelegt, die dann auch eingehalten werden müssen um die automatische Verlängerung des Vertrages zu vermeiden.
Tipp: Es kann zu jedem Zeitpunkt die Kündigung erklärt werden. Wenn man die genaue Kündigungsfrist nicht weiß, so kann man mit der Formulierung: „Hiermit kündige ich meine Stromvertrag ….. zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Den Stromanbieter kündigen und um schriftliche Bestätigung des Beendigungszeitpunktes bitten. Wenn man den Stromanbieter wechselt, kann dann dieser Termin beim neuen Anbieter angegeben werden. Oftmals ist es aber gar nicht nötig beim wechseln des Stromanbieters ein eigenes Kündigungsschreiben zu verfassen, da der neue Anbieter dies übernimmt.
Außerordentliche fristlose Kündigung des Stromanbieters
Es ist aber nicht immer die Einhaltung der Kündigungsfrist erforderlich, denn in manchen Fällen besteht ein Sonderkündigungsrecht, z.B. wenn der Stromanbieter die Preise des aktuellen Tarifs erhöht. In diesem Fall ist eine sofortige Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. Dies muss allerdings im Kündigungsschreiben angegeben werden.
Auch ein Wohnungs- oder Firmenwechsel durch Umzug setzt die Kündigungsfrist außer Kraft, denn wer möchte für den Nachfolger schon weiter die laufenden Kosten für den Strom mit übernehmen. Beim Umzug unbedingt den Zählerstand merken und diesen bei der Abmeldung oder Kündigung mit angeben. Somit ist die Angelegenheit auf der sicheren Seite und der Stromversorger kann die Abschlussrechnung zustellen.
Wer den Stromanbieter wechseln möchte und einen Anbieter seiner Wahl gefunden hat, der spart sich oft auch die Kündigung des bisherigen Anbieters. Denn meistens reicht es dem neuen Stromanbieter die Daten des bisherigen Anbieters mitzuteilen und dieser kümmert sich dann um den weiteren Ablauf. Hierfür ist natürlich die schriftliche Einwilligung des Kunden erforderlich, da ansonsten aus rechtlichen Gründen die Kündigung durch den neuen Stromanbieter gegenüber dem alten Anbieter keine Wirksamkeit erzielt.
Es soll hier aber auch nicht unerwähnt bleiben, dass auch der Stromanbieter ein Kündigungsrecht gegenüber den Kunden hat. Wer falsche Angaben zum Zählerstand macht oder seinen verbrauchten Strom nicht zahlt der muss sogar mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Der Versorger wird auf alle Fälle mit Anwalt und Inkassobüro versuchen seine Forderungen erstattet zu bekommen.
»Mehr zur richtigen Kündigung des Stromanbieters und zum Kündigungsschreiben