Neu.de Kündigungsfrist

Wer heute einen Partner sucht, der landet schnell auf Seiten wie Neu.de. Einmal angemeldet kann man seinen Account in eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft umwandeln lassen. Doch wie

verhält es sich eigentlich mit den Kündigungsfristen und was muss dabei beachtet werden? Wir haben ein wenig nachgeforscht.

Wann kann die Premium-Mitgliedschaft gekündigt werden?

Die Kündigung einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft muss in jedem Fall in Textform erfolgen. Das Schreiben, das Fax oder auch die E-Mail kann mit einer Frist von bis zu 2 Tagen vor dem Ablauf eines Monats, bei Neu.de eingehen.

Allerdings sollte beachtet werden, dass hier nicht ein Kalendermonat gezählt wird, sondern vielmehr von dem Tag an gerechnet wird, an dem man seine Mitgliedschaft eingegangen ist. Hat man also am 15. Januar die kostenpflichtige Mitgliedschaft gewählt, so kann man diese zum 15. Februar kündigen.

Sollte sich der Beitrag erhöhen und dies ist nicht im vorraus im Vertrag vereinbart kann gekündigt werden, dabei muss das Kündigungsschreiben innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnisnahme bei Neu.de vorliegen.

Eine kostenlose Mitgliedschaft kann übrigens ohne Angaben von Gründen jederzeit beendet werden. Hierzu ist nur eine Mitteilung an Neu.de erforderlich.

Probleme mit den Fristen

Allerdings kam es in jüngster Zeit Berichten zufolge immer häufiger zu Problemen mit der fristgerechten Kündigung. So wurden Beträge trotz Kündigung vom Konto der Benutzer abgebucht.

In den meisten Fällen lag auch keine Kündigungsbestätigung vor. In Folge dessen wurden von Neu.de mehrmals Anwaltsschreiben an die Klienten verschickt, welche darin aufgefordert wurden, die zurückgebuchten Beträge zu überweisen.

Ob es sich dabei um einen Fehler handelt oder tatsächlich mit unseriösen Methoden gearbeitet wird, kann pauschal nicht beantwortet werden.

Bisher liegen gegen Neu.de keine ausufernden Rechtsstreitigkeiten wegen den Kündigungsfristen vor. Doch einige Nutzer, wenn man den Aussagen in einschlägigen Foren glauben schenken darf, sehen sich durch die Praktiken des Unternehmens genötigt, den Schritt zum Anwalt zu unternehmen.

Wie umgeht man Probleme mit den Kündigungsfristen?

Es empfiehlt sich dringen das Kündigungsschreiben per Einscheiben-Rückschein zu verschicken um, im Zweifelsfalle, ein Beleg über den Versand zu haben.
Am besten ist es, seine Kündigung so früh wie möglich abzuschicken.

Sollte eine Kündigungsbestätigung von Neu.de eingegangen sein, so sollte diese in jedem Fall ausgedruckt und zu den unterlagen gelegt werden, denn ein solches Dokument ist immer datiert.

Anhand dieser lässt sich später nachweisen, dass Neu.de die Kündigung entsprechend seiner eigenen AGB akzeptiert hat. Man kann sich jederzeit auch auf das BGB berufen. Ab § 358 ist ausdrücklich geregelt, was im Falle eines Widerrufs, einer wirksamen Vertragskündigung oder einem Vertragsrücktritt, zu beachten ist.

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