Grundsätzlich gelten bei Angestellten in der chemischen Industrie die gesetzlichen Kündigungsfristen, definiert in § 622 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die weiter unter näher erläutert werden.
Die Besonderheit in der Chemieindustrie liegt in sogenannten Manteltarifverträgen (MTV Chemie).
Der Hauptunterschied zwischen der gesetzlichen Kündigungsfrist und dem MTV ist die Berechnung der Kündigungsfrist anhand einer Messzahl, die sich aus Alter des Beschäftigten und seiner Betriebszugehörigkeit zusammensetzt.
Dies gilt nur für „nichtakademische Angestellte“, i. e. jene Mitarbeiter, die keinen mit dem Beruf zusammenhängenden technischen oder naturwissenschaftlichen Hochschulabschluss haben.
Hinweis: Auf Grund eines Urteils wegen Altersdiskriminierung ist diese Messzahlregelung für Beschäftigungsverhältnisse, die nach dem Jahre 2017 geschlossen wurden, nur dann gültig, sofern sie für den Arbeitnehmer nicht ungünstiger ausfällt als die Behandlung nach § 622 BGB.
Diese weiter unten detailliert aufgeführt. Konkret können so arbeitgeberseitige Kündigungsfristen nur länger, nicht aber kürzer ausfallen als im BGB vorgesehen.
Für akademische Beschäftige gilt eine Kündigungsfrist zum Quartalsende. Nach $ 2 Ziffer 2 des MTV Akademiker Chemie gilt eine Kündigungsfrist „beiderseits mindestens drei Monate zum Monatsende“, diese steigen dann wie folgt, jeweils zum Quartalsende:
- 1. Nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit auf 6 Monate
- 2. Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit auf 9 Monate
- 3. Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit auf 12 Monate
Falls die Fristen arbeitnehmerseitig nicht eingehalten werden, kann eine Untersagung der Arbeitsaufnahme beim neuen Arbeitgeber drohen, sofern dieser als Wettbewerber gilt.
Ist der Mitarbeiter kein Mitglied eines Tarifvertrages, so gelten die Regeln und Fristen, die im § 622 BGB bestimmt werden:
- 1. Standardfall: Kündigungsfrist von vier Wochen zur Mitte eines Monats (i. e. der 15.) oder zum Ende eines Kalendermonats
- 2. Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit gilt ein Monat Kündigungsfrist,
nach 5 Jahren gelten 2 Monate,
nach 8 Jahren gelten 4 Monate,
nach 10 Jahren gelten 4 Monate,
nach 12 Jahren gelten 5 Monate,
nach 15 Jahren gelten 6 Monate,
nach 20 Jahren gelten 7 Monate. - 3. Während der Probezeit, welche höchstens sechs Monate betragen darf, beträgt die Kündigungsfrist Frist zwei Wochen.
- 4. Kürzere Fristen dürfen für Arbeitnehmer, die als Aushilfen angestellt sind, vereinbart werden, sofern die Beschäftigung weniger als drei Monate dauert.
Wichtig, und gültig für Kündigungen nach § 622 BGB sowie § 11 MTV Chemie: Kündigungen bedürfen immer der Schriftform. Das Kündigungsschreiben sollte also unterschrieben und postalisch zugestellt werden.