Das US-amerikanische kollektive Arbeitsrecht basiert primär auf dem „National Labor Relations Act“ (NLRA) sowie themenspezifischen“ employee handbooks“, die einheitliche Leitlinien für den Umgang und die Interaktion mit Arbeitnehmern formulieren.
Das US-amerikanisches Arbeitsrecht kennt kein nationales Kündigungsschutzgesetz
Das US-amerikanische kollektive Arbeitsrecht basiert primär auf dem „National Labor Relations Act“ (NLRA) sowie themenspezifischen“ employee handbooks“, die einheitliche Leitlinien für den Umgang und die Interaktion mit Arbeitnehmern formulieren.
Vervollständigt werden diese Regelungen durch die auf Bundesebene erlassenen Gesetzespassagen des „Family Medical Leave Act (FMLA), das Freistellungsregelungen und Richtlinien für arbeitsfreie Tag umfasst.
In Relation zum deutschen Arbeitsrecht stützen sich die diesbezüglichen us- amerikanischen Regelungen auf das Prinzip des Koalitionsrechts bzw. auf das Konzept der Vertragsfreiheit zwischen zweier gleichberechtigter Parteien.
„Hire or fire-Maxime“ ermöglicht jederzeit eine fristlose Kündigung
Demgegenüber rückt das deutsche Arbeitsrecht den Arbeitnehmerschutz in den Fokus der Rechtsprechung. Auf US- Bundesebene existieren demnach keine allgemeingültigen Regelungen zum Arbeitsrecht. Daher stützt sich das in den USA geltende Arbeitsrecht auf eine mannigfaltige Symbiose aus kommunalen, einzelstaatlichen und bundesstaatlichen Bestimmungen.
Im Normalfall greift in den USA grundsätzlich kein Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. Diesbezügliche bundesgesetzliche Ausnahmen gelten lediglich, sofern Regelungen des „Anti- Diskriminierungsgesetzes“ und der “ Whistleblower- Doktrin“ Anwendung finden.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Regelungen der „Civil Rights Act of 1964“. Ergänzend formuliert das „Common Law“ Ausnahmeregelungen, die eine Kündigung rechtsgültig aushebeln.
Kündigungen sind daher ungültig, wenn die Kündigung im Widerspruch zu einer anderweitigen Zusage von Seiten des jeweiligen Arbeitgebers steht, die Kündigung dem Prinzip gemäß „Verletzung von Treu und Glauben“ entspricht sowie Kündigungen, die konträr zur öffentlichen Ordnung sind. Strittige Fälle münden häufig in „seperation agreements“. Derartige Aufhebungsverträge entschärfen Problemkreise im Rahmen der Kündigung.
Der „raue“ US-amerikanische Arbeitsmarkt, der dem Prinzip „hire or fire“ folgt, ist demnach härter und vermeintlich willkürlicher aufgebaut als der deutsche. Diese Maxime im Sinne von „hire or fire“ greift somit im Bereich des Kündigungsrechtes bzw. bezüglich der Regelungen zu Kündigungsfrist und außerordentlicher Kündigung.
Arbeitsverträge verfügen jedoch in der Regel über eine zweiwöchige Kündigungsfrist
Arbeitnehmer erhalten in den USA in erster Linie keine schriftlichen Arbeitsverträge. Im Idealfall dokumentiert ein „employee offer letter“ die Besonderheiten des individuellen Arbeitsvertrages.
Essentieller Grundpfeiler für das in den USA geltende Arbeitsrecht ist die „employment at will- Doktrin“, die jederzeit eine fristlose Aufkündigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt. Hierfür ist keine Nennung konkreter Gründe erforderlich.
Im Idealfall umfasst der „employee offer letter“ im Einzelfall andere Kündigungsfristen. In den USA sind Arbeitgeber in diesem Kontext nicht an eine transparente Beweispflicht gebunden. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass keine Indikatoren für bundes- oder einzelstaatliche Ausnahmeregelungen vorliegen, die eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers rechtsgültig verbieten.
Angestellte, die in den Führungsebenen tätig sind, verfügen im Normalfall über einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen gilt in der Regel eine zweiwöchige Kündigungsfrist.
Lediglich im Bundesstaat Montana greifen in dieser Situation abweichende Regelungen. Befristete Arbeitsverträge sind lediglich aufkündbar, sofern ein besonderer Grund vorliegt oder die vereinbarte „notice period“ eingehalten wird.