Bei Ratenkrediten handelt es sich um ein Darlehen an Privatpersonen. Dieses Darlehen wird von Kreditinstituten unter werblichen Namen über einen bestimmten Geldbetrag angeboten.
Beispiele für solche Namen wären
beispielsweise Autokredit oder wie es in Österreich der Fall ist Abstattungskredit.
Hierbei müssen die Privatpersonen gleichbleibende monatliche Beiträge an das Kreditinstitut zurückzahlen. Und zwar über einen vorher festgelegten Zeitraum und auch zuvor festgelegten Zinssatz.
Ist es möglich einen Ratenkredit zu kündigen?
Diese Frage kann mit einem klaren Ja beantwortet werden. Es kann immer wieder vorkommen, dass sich die finanzielle Situation des Verbrauchers verändert und er den Kredit kündigen möchte.
Der Verbraucher kann dann den Kredit sechs Monate nach Auszahlung mit einer dreimonatigen Frist kündigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung für das Kreditinstitut fällt im Normalfall auch nicht an, aber es besteht die Möglichkeit, dass die Bank die Bearbeitungsgebühr nicht zurückerstatten wird. Sie ist dazu gesetzlich nicht verpflichtet und kann auch eine angemessene Gebühr für die Kündigung berechnen.
Ob diese Fristen eingehalten werden müssen oder diese überhaupt bestehen, hängt im wesentlichen davon ab wann der Kredit „genommen“ wurde bzw. wann die Vertragsunterzeichnung stattgefunden hat. Wenn diese Unterzeichnung nach oder an dem 11. Juni 2010 selbst stattgefunden hat, dann darf der Darlehensnehmer den Ratenkredit jederzeit ganz oder auch teilweise zurückbezahlen.
Die Bank darf in diesem Falle eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Allerdings ist es so, dass diese Entschädigung bzw. die Höhe dieser auf einen Prozent begrenzt ist. Falls die Restlaufzeit unter einem Jahr liegt, dann besteht nur noch Anspruch von 0,5 Prozent des Rückzahlungsbetrages.
Bei „Alt-Verträgen“, die vor dem Inkrafttreten der neuen Verbraucherkreditrichtlinie geschlossen worden sind, kann die Bank auf eine Kündigungsfrist von drei Monaten bestehen. Wie schon vorher erwähnt steht ihr dann allerdings keine Vorfälligkeitsentschädigung zu.
Die Bank hat natürlich aus das Recht zu kündigen. Dafür müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt worden sein. Der Verbraucher müsste mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Ratenzahlungen in Verzug sein und die Bank müsste in der dritten Mahnung die Kündigung des Kredites androhen. Hier muss eine zweiwöchige Frist eingehalten werden.