Beschäftigte und Unternehmen in der Chemieindustrie müssen sich bei einer Kündigung meist an bestimmte Kündigungsfristen halten. Geregelt sind die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer der Chemieindustrie im §11 des Manteltarifvertrages MTV Chemie.
Bei einer ordentlichen Kündigung, also dann wenn nicht ein besonderer Kündigungsgrund vorliegt, sind folgenden Kündigungsfristen einzuhalten, die im §11 Abs. 3 MTV Chemie stehen. Hierbei ist die sogenannte von Bedeutung.
Die Meßzahl ist die Summe aus Lebens- und Unternehmenszugehörigkeitsjahren. Es wird also das alter und die Jahre die der Arbeiter im Unternehmen beschäftigt war addiert. Beispiel: Arbeitnehmer 34 Jahre alt, 6 Jahre im Betrieb: Meßzahl 40.
Wenn als Arbeitnehmer gekündigt wird, gilt bei einer Unternehmenszugehörigkeit von zwei Jahren eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
- Bis Meßzahl 25 und einer Unternehmenszugehörigkeit von mindestens zwei Jahren gilt ebenso eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende.
- Ab Meßzahl 26 und dabei einer Unternehmenszugehörigkeit von mindestens zwei Jahren gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende.
Bei einem Kündigungsschreiben durch den Arbeitgeber ändert sich etwas an diesen Kündigungsfristen, allerdings erst ab Meßzahl 35.
- Ab Meßzahl 35 und Unternehmenszugehörigkeit von min. 3 Jahren = Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende.
- Ab Meßzahl 40 und Unternehmenszugehörigkeit von min. 5 Jahren = Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende.
- Ab Meßzahl 45 und Unternehmenszugehörigkeit von min. 5 Jahren = Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende.
- Ab Meßzahl 60 = Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende.
- Ab Meßzahl 70 = Kündigungsfrist 5 Monate zum Quartalsende.
- Ab Meßzahl 75 = Kündigungsfrist 6 Monate zum Quartalsende.
Eine Verlängerung der Kündigungsfrist ist, bei schriftlicher Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zulässig.
Bei außerordentlicher Kündigung oder auch fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Bestimmungen und auch ergänzende betriebliche Bestimmungen. Dies bleiben unberührt.
Auch in der Probezeit sind andere Fristen zu beachten. »Kündigungsfrist in der Probezeit
Die Kündigung ist laut §11 Abs. 1 MTV Chemie in Schriftform zu verfassen. Falls Kündigungsgründe verlangt werden, sind diese ebenso schriftlich abzugeben. Das gilt allerdings nicht für die Probezeit.
»Kündigungsschreiben Arbeitnehmer
»Was kann unternommen werden, wenn einem der Arbeitsvertrag gekündigt wurde?