Ob als Altersvorsorge oder als Absicherung für die Familie, eine Lebensversicherung ist heute die beste Alternative, um im Falle eines Falles gut vorbereitet zu sein. Die Laufzeit beträgt hierbei mindestens
12 Jahre. Gerade durch die lange Laufzeit kann es immer wieder finanzielle Engpässe geben, die es nötig machen eine Lebensversicherung zu kündigen.
Die Kündigungsfristen variieren je nach Laufzeit. Wobei die erste Kündigung erst ein Jahr nach Abschluss des Vertrages (Mindestlaufzeit) erfolgen kann. Es sei den es sind noch keine 14-Tage seit Abschluss vergangen, in diesem Fall kann der Vertragsabschluss widerrufen werden.
Es kann in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Sollte eine Ratenzahlung vorliegen so kann auch zum Ende jedes Zahlungsabschnitts gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt dabei ein Monat vor diesem Datum. Das heißt bis zu diesem Zeitpunkt muss das Kündigungsschreiben beim Versicherungsunternehmen vorliegen.
Wenn die Lebensversicherung nach Ablauf des ersten Jahres gekündigt werden soll, kann diese zu jeder Zeit erfolgen.
Fristlose außerordentliche Kündigung bei Lebensversicherungen
Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer außerordentliche Kündigung zu jeder Zeit, wenn der Versicherer die festgesetzten Prämien erhöht oder wenn ein Schadensfall eingetreten ist.
Der Versicherer wiederum hat nur die Möglichkeit eine fristlose, außerordentliche Kündigung auszusprechen, zum Beispiel bei unwahren Angaben des Versicherungsnehmers oder ein Mahnverfahren nicht zum Erfolg geführt hat.
Folgen einer Kündigung
Heute ist eine Kündigung, von neueren Verträgen, in der Regel kein finanzielles Fiasko mehr, denn das BGH hat in verschiedenen Urteilen die Rechte der Anleger gestärkt und die Versicherungsunternehmen in die Pflicht genommen, Provisionen und den Unterhalt des Unternehmens nicht mehr ausschließlich von den ersten Beiträgen des Versicherten zu verwenden, sondern auf die ersten 5 Jahre des Vertrages zu verteilen.
Dieses hat zur Folge dass der Versicherungsnehmer, einen höheren Rückkaufwert erhält als noch vor 15 Jahren. Je jünger der Vertrag, desto höher ist der Rückkaufwert bei einer Kündigung, diese gesetzliche Regelung wurde durch das BGH mit dem §169 entschieden und gilt für Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen gleich.
Daher sollte vor der Entscheidung zur Kündigung einer Lebensversicherung die Laufzeit bedacht werden, denn sollte diese bis dato länger als 6 Jahre bestehen fällt der Rückkaufwert geringer aus. Die neue Gesetzgebung besteht nur für Verträge, die ab 2008 abgeschlossen wurden.
Wer sich dazu entschlossen hat, seine Lebensversicherung zu kündigen, sollte eine richtige, dem Gesetz entsprechende Kündigung schreiben. Die Kündigung, ob ordentlich oder außerordentlich, sollte per Einschreiben an das Versicherungsunternehmen geschickt werden, damit der Eingang des Kündigungsschreibens datiert ist. In dem Kündigungsschreiben sollten folgende Angaben verzeichnet sein, wie
- Name des Versicherten
- Kundennummer und Vertragsname
- Adresse des Versicherten
- Datum der Auflösung des Vertrages
- Eigene Unterschrift
Neben den bereits erwähnten Daten sollte in dem Kündigungsschreiben die Bitte auf eine Bestätigung über den Eingang sowie die Annahme der Kündigung vermerkt sein.
Im Anschluss ist noch anzumerken, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, sollten noch andere Möglichkeiten genutzt werden. So besteht im Vorfeld die Möglichkeit, eine Lebensversicherung ruhen zu lassen.
Sollte auch danach kein Geld für die Beiträge zur Verfügung stehen, kann jeder Versicherungsnehmer im Anschluss eine Kündigung schreiben, um die Lebensversicherung zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Allerdings sollte eine Lebensversicherung erst nach guter Überlegung gekündigt werden, um einen großen finanziellen Verlust zu vermeiden.