Fast jeder Mensch in Deutschland besitzt mindestens ein Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse. Die Deutschen gelten als Ihrem Kreditinstitut treu und als in der Regel nicht sehr wechselwillig. Doch
was ist, wenn doch ein Wechsel ansteht, sei es wegen Unzufriedenheit, Wohnortswechsel oder einfach wegen eines günstigeren Kontomodells?
Grundsätzlich gilt es zwischen einer ordentlichen Kündigung und einer außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden.
Girokonten sind sofort und ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar, da für diese normalerweise keine feste Laufzeit vereinbart wird. Dies regelt der Paragraph 675 h Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Sollte doch eine Kündigungsfrist ausdrücklich vereinbart werden, so darf diese einen Monat nicht überschreiten. Eine längere Frist ist unwirksam. So oder so bleiben Sie also flexibel.
Der Bank oder Sparkasse sollte die Kündigung schriftlich übermittelt werden und folgende Punkte enthalten:
- Ihren Namen und Anschrift
- Kunden- oder Kontonummer
- Das Kündigungsdatum
- Ihre neue Bankverbindung
- Eine eigenhändige Unterschrift
Die Angabe der neuen Bankverbindung ist deshalb so wichtig, weil hierüber das alte Konto abgerechnet wird. Nach Abschluss verbleibendes Guthaben wird dorthin überwiesen beziehungsweise ein entstehender Sollsaldo ausgeglichen.
Auch der Bank steht ein solches ordentliches Kündigungsrecht zu, allerdings unter Wahrung einer Frist von mindestens zwei Monaten. So sieht es der Paragraph 675 h Absatz 2 BGB vor.
Beide Parteien haben ein außerordentliches Kündigungsrecht, wobei dies für den Kunden mangels Fristen bei der ordentlichen Kündigung kaum eine Rolle spielt. Die Banken und Sparkassen nutzen dieses beispielsweise aus, wenn gegen die AGB verstoßen wird oder das Konto nicht absprachegemäß geführt wird. Im Normalfall gehen einer solchen fristlosen Kündigung seitens der Bank aber entsprechende Mahnungen voraus.
Um Schwierigkeiten zu vermeiden sollten alle, die bisher auf das zu kündigende Konto überweisen oder regelmäßig von diesem einziehen rechtzeitig über die neue Bankverbindung informiert werden. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Lastschriften zurückgegeben werden oder Gutschriften nicht mehr verbucht werden können.
Ein von vielen Banken angebotener Umzugsservice erspart Ihnen viel Arbeit. Hierbei übernimmt die Bank mittels vorgefertigter Formulare direkt bei der Eröffnung Ihres neuen Kontos die Kündigung beim alten Kreditinstitut und regelt oft auch noch die Übernahme von Daueraufträgen. Manches Institut übernimmt sogar die Benachrichtigung der regelmäßigen Abbucher, die Gebühren oder Beiträge von Ihrem Konto einziehen.
»Kündigungsschreiben Girokonto