Ist man mit der Telekom als bisherigem DSL-Anbieter nicht mehr zu Frieden oder erhält man bei einem Neuvertrag bessere Konditionen, sollte man seinen alten Vertrag kündigen. Im Folgenden wird erläutert, was es dabei speziell bei der Deutschen Telekom AG zu beachten gibt, welche Fristen eingehalten werden sollten und ab wann eine außerordentliche Kündigung zulässig ist.
Kündigungsfristen bei einer ordentliche Kündigung von Telekom DSL
Für den Tarif „Call & Surf Basic“ gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Bei allen anderen Tarifen des „Call & Surf’“ und „Entertain“ Portfolios beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Der Vertrag muss spätestens einen Monat vor Ende dieser Laufzeit schriftlich (per Post oder Fax) gekündigt werden. Eventuelle Zusatzleistungen, die in den Tarifen eingebucht wurden, müssen nicht separat gekündigt werden. Dies geschieht automatisch bei einer Beendigung des Haupt-Vertrages. Zu beachten ist, dass die Kündigung von allen Anschlussinhabern unterschrieben werden muss. Geht das Schreiben zu spät ein, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr.
Innerhalb der Vertragslaufzeit sind keine Downgrades möglich. Das heißt, es ist nicht möglich, in einen günstigeren DSL-Tarif oder einen reinen Telefonie-Tarif zu wechseln.
Kündigungsfristen bei einer fristlose außerordentliche Kündigung bei Telekom-DSL
In erster Linie regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertrages das Recht zur fristlosen Kündigung. Demnach hat der Kunde das Recht seinen Vertrag außerordentlich zu beenden, sobald die vereinbarte Leistung aufgrund von Störungen, die weder der Anbieter noch der Kunde zu verschulden hat, nicht mehr erbracht werden kann. Sollte natürlich bereits bei der Bereitstellung festgestellt werden, dass ein Erbringen der Leistung nicht möglich ist (z.B. bei fehlender DSL-Verfügbarkeit), kommt kein Vertrag zustande und der Kunde erhält bereits gezahlte Entgelte zurück.
Ein Umzug rechtfertigt prinzipiell keinen Grund zur Sonderkündigung, jedoch räumt die Telekom zwei Möglichkeiten ein, bei einem Umzug seinen Vertrag zu beenden:
Der Vertrag am alten Standort kann außerordentlich beendet werden, wenn am neuen Wohnort ein gleichwertiger Vertrag angeschlossen wird.
Sollte der Kunde in eine Wohnung ziehen, in der bereits ein Anschluss der Telekom mit Mindestvertragslaufzeit vorhanden ist, kann sein Vertrag gegen Vorlage entsprechender Nachweise fristlos gekündigt werden.
Sollte ein Umzug des Kunden ins Ausland erfolgen, kann der Vertrag mit dem Zahlen einer Ablösesumme (Schadensersatz) und entsprechenden Nachweisen gekündigt werden. Grundlage hierfür ist der § 314 des BGB.
Bei einem Todesfall des Anschlussinhabers wird der Vertrag natürlich ebenfalls fristlos beendet.
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