Jeder, der mit einem Stromanbieter einen Liefervertrag abschließt, sollte sich genau mit den Kündigungsmöglichkeiten und -fristen vor der Unterzeichnung beschäftigen.
Die meisten Lieferverträge der Stromanbieter
haben eine Laufzeit von 12 Monaten und können einen Monat vor Ablauf gekündigt werden. Passiert das nicht, dann verlängert sich die Vertragslaufzeit wieder um ein Jahr. Doch im Vertragswesen kann auch eine andere Regelung gelten, wenn sie vereinbart, also unterzeichnet wurde.
Fristlose außerordentliche Kündigung des Stromanbieters
Viele Kunden wissen nicht, dass sie bei jeder Strompreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht haben (§ 5 der Stromgrundversorgungsordnung). Die Strompreiserhöhung muss dem Kunden 6 Wochen vor dem Wirksam werden schriftlich mitgeteilt werden und er kann in den folgenden 4 Wochen kündigen. Es muss sich dabei allerdings um eine echte Strompreiserhöhung handeln. Wenn per Gesetz bestimmte Teile (Mehrwertsteuer; Durchleitungspreise usw.) erhöht werden und nur dadurch der Strompreis steigt, gilt kein Sonderkündigungsrecht.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht ebenfalls beim Auszug aus der Wohnung. Mit dem Auszugsdatum kann beim Stromversorger gekündigt werden. Dazu gehört auch, dass mit dem Kündigungsschreiben die Zählernummer und der Zählerstand mitgeteilt werden.
Wie sollte die Kündigung erfolgen:
Wenn der Anbieter gewechselt wird, ist es sinnvoll den neuen Stromlieferanten mit der Kündigung des bestehenden Vertrages zu beauftragen. Der Kunde gibt dazu eine schriftliche Einwilligung und alles andere wird vom neuen Versorger übernommen. Der Vorteil ist, dass es keine Vertragsüberschneidungen, oder vertragslose Zeiten gibt.
Immer, wenn eine außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung) erfolgt, sollte das der Kunde selbst übernehmen, damit er auch bei Problemen und Rückfragen entsprechend reagieren kann.
Als Termin gilt bei der Kündigung immer der Posteingang beim Empfänger. Zur Sicherheit sollte der Brief als Einschreiben verschickt werden.
Auch der Stromversorger hat gegenüber dem Kunden ein Kündigungsrecht. Davon wird immer dann Gebrauch gemacht, wenn der Kunde in Zahlungsrückstand kommt. Der Stromanbieter hat dann das Recht zur fristlosen Kündigung. Geschieht das mehrmals, kann es passieren, dass kein Anbieter bereit ist, einen normalen Vertrag abzuschließen.
»Zum passenden Kündigungsschreiben für den Stromvertrag und ausführlichen Informationen