Der Arbeitnehmer kommt nach mehreren Mahnungen schon wieder zu spät, die Arbeit wird nicht ordnungsgemäß erledigt oder die Firma baut Arbeitsplätze ab.
Diese Beispiele enden meisten mit einer Kündigung vonseiten des Arbeitgebers, doch auch eine Kündigung sollte ordnungsgemäß durchgeführt werden und dies erfordert in vielen Fällen die Einhaltung der Kündigungsfrist.
Die Kündigungsfrist spielt eine enorm wichtige Rolle für den Arbeitgeber aber auch für den Arbeitnehmer, da auf der einen Seite der Arbeitgeber für eine gewisse Zeit den Lohn auszahlen muss und auf der anderen Seite der Arbeitnehmer noch Lohn bezieht.
Man unterscheidet zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Erfolgt die ordentliche Kündigung, so muss die Kündigungsfrist eingehalten werden.
Kündigungsfrist für den Arbeitgeber
Nach §622 BGB gilt, dass wenn das Arbeitsverhältnis zwei Jahre bestand eine Kündigungfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats. Bestand ein Arbeitsverhältnis von fünf Jahren, so erfolgt die Kündigung zwei Monate zum Ende des Kalendermonats. Bei acht Jahren Arbeitsverhältnis sind es drei Monate zum Ende des Kalendermonats. Die Kündigung erfolgt vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, wenn die das Arbeitsverhältnis zehn Jahre lang bestand und ab einem Arbeitsverhältnis von 12 Jahren erfolgt die Kündigung fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats. Bei 15 Jahren Arbeitsverhältnis schreibt das Gesetz vor, dass die Kündigung sechs Monate zum Ende des Kalendermonats erfolgen soll und ab einem Arbeitsverhältnis von 20 Jahren soll die Kündigung sieben Monate zum Ende des Kalendermonats erfolgen. Die gesetzliche Klausel, dass zu beachten ist, dass das Arbeitsverhältnis erst nach Vollendung des 25. Lebensjahres anfängt, wurde inzwischen für ungültig erklärt.
Außerordentliche fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber
Bei folgenden Gründen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer außerodentlich und fristlos kündigen.
- Bei grobem Fehlverhalten des Arbeitnehmers.
Wie wenn der Arbeitnehmer den Betriebsablauf vorsätzlich störrt oder gefährdet.
Auch wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nachhaltig gestört ist zum Beispiel bei einem Diebstahl oder beleidigende Äußerungen kann Fristlos gekündigt werden. - Bei wiederholtem Fehlverhalten des Arbeitnehmers
Wenn der Arbeitnehmer in mehren Fällen seine im Arbeitsvertrag vereinbarten Pflichten nicht oder nicht richtig nachkommt und deshalb schon eine schriftliche Abmahnung bekommen hat so kann er oftmals gekündigt werden. - Betriebsbedingte Kündigung
Wenn die Firma sich in einer besonderen Lage befindet, z.B. wenn durch die Kündigung eine Insolvenz verhindert werden kann so darf eine Kündigung ausgesprochen werden.
Mehr dazu hier: »betriebsbedingte Kündigung. - Kündigung wegen Krankheit
Es kann im Rahmen der normalen bzw. der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist eine Kündigung ausgesprochen werden. Wenn die Firma mehr als 10 Mitarbeiter hat und der Arbeitnehmer länger als 6 Monate dort angestellt ist, muss ein Kündigungsgrund angegeben werden. Außer den zuvor genannten Gründen kann auch unter Angabe folgender Gründe gekündigt werden:
Wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als nicht zumutbar erscheint, oder es ensteht erheblicher wirtschaftlicher Schaden, oder die Fehlzeiten sind in vergleichbarer oder größerer Höhe auch für die Zukunft zu erwartet.Wichtig:Vor einer Kündigung des Arbeitnehmers muss der Betriebsrat oder wenn es einen solchen nicht gibt der Arbeitnehmer angehört werden. In unklaren Fällen empfiehlt es sich eine Anwalt zu konsultieren oder mit dem Arbeitnehmer wenn möglich einen Auflösungsvertrag abzuschließen.
Genaueres regelt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Bei der Kündigungsfrist sollte man zudem achten, ob eine tarifvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, da bei einer tariflichen Vereinbarung die Kündigungsfrist kürzer oder länger ausfallen könnte. Wenn im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist angegeben ist, welche für den Arbeitnehmer länger ist als für den Arbeitgeber, so ist diese ungültig.
Andere Ausnahmen der Kündigungsfrist gelten, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Probezeit beruht. In solch einem Fall kann die Kündigung innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Andere Kündigungsfristen gelten nach §86 SGB XIV für Schwerbehinderte, die erst nach einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden dürfen, wobei der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes braucht.
Wie man sehen kann, ist die Kündigungsfrist durch das Gesetz fest geregelt worden, wobei es jedoch oft zu Ausnahmen kommen kann, die im Arbeitsvertrag festgehalten wurden und sich bei den verschiedenen Personengruppen unterscheidet.
Erfahren Sie jetzt mehr darüber wie Sie als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer rechtssicher und schnell kündigen.
»Musterkündigungsschreiben zum kündigen des Arbeitnehmers