Kündigungsfristen der Telekom
Wer seinen Vertrag bei der Telekom kündigen möchte, muss einiges beachten.
Grundsätzliches zu der Kündigungsfrist bei der Telekom
Ein Telekommunikationsvertrag ist ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis, das mit einer Kündigung beendet werden kann, diese sollte generell schriftlich erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass der Kunde den Nachweis erbringen muss, dass er tatsächlich eine Kündigung verschickt hat. Der Brief muss also zumindest im Briefkasten gelangen. Ärgernisse hinsichtlich des Zugangs des Schriftstücks bei der Telekom können vermieden werden, wenn das Schreiben zumindest per Einwurf-Einschreiben versendet wird. So kann der Absender verfolgen, ob sein Schreiben im Briefkasten der Telekom gelandet ist. Vom einfachen Brief ist dringend abzuraten. Geht dieser nämlich durch die Post verloren, trägt das Risiko der Absender selbst.
Kündigungsfristen Telekom
Den AGB der Telekom kann entnommen werden, dass Verträge zumindest für Telefon und Internet mit einer Frist von einem Monat vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden können. Wann dies der Fall ist, hängt vom individuellen Fall ab und kann entweder online im Telekom-Account oder einfach telefonisch abgefragt werden. Notfalls kann die Formulierung „ hiermit kündigen ich zum naächstmöglichen Zeitpunkt“ verwendet werden.
Hier muss beachtet werden, dass die Telekom gem. § 309 Nr. 9 BGB den Kunden bei Vertragsabschluss lediglich zwei Jahre an einen Vertrag binden kann. Wird der Vertrag stillschweigend verlängert, darf ein Jahr nicht überschritten werden.
Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages ist grundsätzlich möglich und bedarf keiner Frist.
Zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist es erforderlich, dass die Kündigung spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit bei der Telekom eingeht. Hat man also einen zweijährigen Vertrag am 12.10.2009 abgeschlossen, muss die Kündigung spätestens am 11.10.2011 der Telekom vorliegen.
Achtung: Fristen für die Kündigung eines mit der Telekom geschlossenen Mietvertrages belaufen sich auf drei Monate. Wird ein Mietgerät von der Telekom zur Verfügung gestellt, muss für dieses Gerät die dreimonatige Frist eingehalten werden. Ob ein Mietgerät vorhanden ist, kann jeweils der Rechnung entnommen werden.
Außerordentliche fristlose Kündigung von Telekomverträgen
Gemäß § 314 BGB können Dauerschuldverhältnisse auch außerordentlich, also ohne Einhaltung einer Frist, gekündigt werden. Dies ist immer dann möglich, wenn die Fortführung des Vertrags dem Kunden nicht mehr zugemutet werden kann. Ist die Unzumutbarkeit jedoch auf den Kunden zurückzuführen, liegt sie also in seinem Risiko- oder Verantwortungsbereich, so kann er nicht mehr fristlos kündigen. Der BGH hat mit seinem Urteil vom 11.11.2010 (III ZR 57/10) klargestellt, dass ein Umzug in eine Gegend, in der kein DSL zur Verfügung steht, kein Grund zur außerordentlichen Kündigung darstelle. Davon könne nur dann abgesehen werden, wenn der Kunde berufsbedingt umzieht.
Wann jedoch objektiv der Vertragszweck durch die Telekom nicht mehr erreicht werden kann, hängt immer vom individuellen Fall ab. Die nachfolgenden Beispiele sollen eine Orientierung geben, wann eine fristlose Kündigung begründet ist:
- Die Telekom kann die vertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr erbringen.
- Das Vertrauensverhältnis ist gestört, z.B. durch vorsätzliche Straftat gegen den Vertragspartner.
- Werden Beschwerden oder Reklamationen des Kunden von der Telekom nicht in angemessener Zeit bearbeitet, begründet dies auch eine fristlose Kündigung.
Abschliessend ist zu sagen, dass eine fristlose Kündigung genaustens geprüft werden sollte um eventuelle Folgekosten zu minimieren,
»Kündigungsschreiben für den Handyvertrag und ausführliche Informationen zum richtigen kündigen
» Kündigungsschreiben für den Telefonanschluss und ausführliche Informationen zum richtigen kündigen
Kündigungsfrist Telekom
Hallo,
ich habe meinen Vertrag bei der Telekom am 28.02.09 abgeschlossen. Ich wollte kündigen, und erfragte mir bei der Hotline meinen Kündigungstermin. Hier habe ich einen Monat gesagt bekommen. Darauf erfragte ich das Datum und bekam von dem Herren in der Hotline gesagt, dass es der 31.01. ist. Die Kündigung ging am 31.01. bei der Telekom ein. Nun bekam ich die Meldung einen Monat sind nicht einen Kalendermonat und keine 4 Wochen (Was beides auf den 31.01. schließen lässt) sondern die Kündigung hätte am 27.01. bei der Telekom eingehen müssen. Nun will keiner was davon wissen, und ich müsse noch ein Jahr bleiben. Gibt es hier eine Handhabe?