Bevor man die Rentenversicherung kündigt, sollte man gut überlegen. Eine Kündigung der Rentenversicherung ist meist mit einem finanziellen Verlust verbunden. Man erhält dann nur noch den Rückkaufswert, das
heißt die Sparanteile mit Zinsen aus der Versicherung, wobei jedoch die hohe Abschlussprämie und weitere Gebühren davon abgezogen werden.
Es gibt auch andere Möglichkeiten als die sofortige Kündigung. Es gibt z. B. die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung. Dabei wird die Versicherung bei erreichen eine bestimmten Levels eingefroren, somit fällt die Rente später geringer aus. Auch das Herabsetzen der monatlichen Leistungen wäre denkbar.
Was ist bei der Kündigung zu beachten?
Bei einer Kündigung ein den ersten Jahren, bekommt der Versicherungsnehmer weniger zurück als das bis dahin eingezahlte Kapital. Denn die zurückzuzahlende Summe wird um einige Bestandteile reduziert. Zu einem um die Vermittlerprovision, um die Stornogebühren und um die Kosten der vorzeitigen Vertragsauflösung. Doch es kann schnell passieren, dass der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine längere Krankheit dazu führen, dass man die monatlichen Beiträge nicht mehr zahlen kann.
Kündigungsfristen bei der Rentenversicherung:
Eine Rentenversicherung kann mit dem Ende des Prämienzeitraumes, also nicht vor dem ersten Versicherungsjahr frühestens gekündigt werden.
Erfolgt die Prämienzahlung monatlich, dann kann der Vertrag erst zum Ende des nächsten Monats gekündigt werden.
Wird eine vierteljährliche Zahlung z. B. vereinbart, dann kann man zum Ende dieser Frist kündigen.
Die eigentliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Das heißt das ‚Kündigungsschreiben muss beim Versicherungsunternehmen spätestens einen Monat vor der Frist vorliegen. Die Kündigung sollte dabei immer schriftlich erfolgen.
Bei der Kündigung ist dem Versicherungsunternehmen die entsprechende Versicherungspolice auszuhändigen. Dabei kann man eine Sicherheitskopie für die eigenen Unterlagen anfertigen.
Wann werden die Beiträge zurückgezahlt
Handelt es sich um eine Aufkündigung, werden die Beiträge nach zehn oder spätestens zwanzig Jahren an den Kunden vollständig zurückgezahlt. Entweder wird die Summe vollständig gezahlt oder in Form einer Rente erstattet Je nach Police kann auch eine vorzeitige Rückzahlung vereinbart werden.
Kündigungsfrist bei Rücktritt vom Rentenversicherungsvertrag
Es gibt auch neben dem ordentlichen Kündigungsrecht noch einen Rücktritt laut § 8 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz. Dabei hat der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Versicherung die Möglichkeit zu kündigen. Dabei muss das Kündigungsschreiben allerdings innerhalb dieser 2 Wochen beim Versicherungsunternehmen vorliegen.
Außerdem gibt es die Form eines Widerspruchs innerhalb des ersten Jahres. Denn der Kunde muss durch das Unternehmen über alle wichtigen Tatsachen und Rechte bezügliches seines Vertrages informiert. Geschieht dies nicht, müssen alle Prämien inklusive Zinsen an den Kunden zurückerstattet werden.
Alternativen ohne Kündigungsfrist
Eine andere Möglichkeit ist der Verkauf der Rentenversicherung. Der Vorteil dabei ist, dass der Kunde keine Stornogebühren zahlen muss, was einen enormen finanziellen Vorteil bedeutet. Ebenso muss die Kündigungsfrist in diesem Fall nicht beachtet werden.
Bei dem Kündigungsschreiben, für die Rentenversicherung, müssen folgenden Bestandteile enthalten sein: Name, Anschrift, Datum, Versicherungsunternehmen, Vertragsnummer, Zeitpunkt der Kündigung und die eigenhändige Unterschrift.
»Ein Musterkündigungsschreiben und eine ausführliche Anleitung finden Sie hier.