Kündigungsfrist ADAC

Wie bei jeder anderen Kündigung ist natürlich die im Vertrag festgesetzte Kündigungsfrist einzuhalten. Die Kündigungsfrist der ADAC Mitgliedschaft beträgt 3 Monate vor Ablauf des 1. Monatsbeitrages. Wer diese Frist nicht einhält, bzw. z.B. wenn

das Kündigungsschreiben nicht bis zu diesem Zeitpunkt eingeht, muss die Mitgliedschaft noch ein weiteres Jahr gezahlt werden.

Beispiel:

Wer am 1. Mai in den ADAC eingetreten ist und nach langer Mitgliedschaft kündigen möchte, muss das Kündigungsschreiben bis zum 31. Januar an den Klub geschickt haben, damit die 3 Monate Frist eingehalten werden kann.
Wann kann außerordentlich und fristlos beim ADAC gekündigt werden?

Eine außerordentliche Kündigung kann das Mitglied nur aus einem wichtigen Grund vornehmen.
Auch wenn es rechtlich nicht ganz klar ist: Gilt laut ADAC eine Beitragserhöhung welche nicht schon im Vertrag angekündigt wurde, dennoch nicht als Grund, da es sich um ein Verein handelt und die Mitglieder die Beiträge mitbestimmen können.

Es kann jedoch nach Eintritt eines Schadenfalls, egal ob der ADAC leistet oder nicht, gekündigt werden. In beiden Fällen muss das Kündigungsschreiben innerhalb einer Frist von einem Monat beim ADAC eingehen.

Wie kann gekündigt werden?

Die normale ADAC Mitgliedschaft kann mit einem einfachen Kündigungsschreiben beendet werden, das aber alle wichtigen Daten enthalten muss. Die wichtigsten Daten sind die Vertragsnummern und die Mitgliedsnummern, die unbedingt in das Kündigungsschreiben gehören. Bei fristgerechten Kündigungen ist es nicht nötig, einen Kündigungsgrund anzugeben.

Wer keine weiteren Verträge beim ADAC hat, wie beispielsweise eine Versicherung, kann eine normale kurze Kündigung schreiben, in der die komplette Adresse mit Mitgliedsnummer und der Beendigungszeitpunkt oder alternativ „hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ stehen sollte.

Ein Kündigungsschreiben kann auf verschiedenen Wegen an den ADAC geschickt werden. Der 1. Weg ist die Post, wobei aber ein Einschreiben von Vorteil ist, damit der Verbraucher ein Beleg über den Versand seines Kündigungsschreibens in den Händen hält. Ebenfalls kann das Fax benutzt werden, da das Protokoll als, wenn auch schwächerer, Nachweis der Kündigung gelten kann.

Wichtig: Wer eine ADAC-Partnermitgliedschaft abgeschlossen hat, die ebenfalls gekündigt werden soll, muss diesen Partner in dem Kündigungsschreiben mit erwähnen. Wenn die Partnermitgliedschaft nicht in dem Schreiben enthalten ist, wird sie in eine Vollmitgliedschaft umgewandelt und der Vertrag läuft um ein weiteres Jahr.

Wann ist der Vertrag dann zu Ende?

Ist das Kündigungsschreiben korrekt ausgefüllt und fristgerecht beim ADAC eingegangen, läuft die Mitgliedschaft am Ende des Monats nach dem Beitragsjahr aus.

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