Das deutsche Recht sieht weder im BGB noch im HGB zehnjährige Kündigungsfristen vor. Dies würde auch keinen Sinn ergeben, da sich Kündigungsfristen immer auf eine Vertragsauflösung beziehen.
Aber der Gesetzgeber
sieht bei zwei Vertragsarten bestimmte Kündigungsfristen vor, wenn diese über 10 Jahre bestehen.
Der Arbeitsvertrag und der Mietvertrag unterliegen gesetzlich festgelegten Staffelungen in Bezug auf die Kündigungsfristen des Vertrages.
Kündigungsfrist bei Arbeitsverträgen nach 10 Jahren bestehen
Der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist inhaltlich in den §§ 611 bis 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Darin sind auch die Fristen für eine Kündigung angegeben. Ein Arbeitnehmer kann einen Arbeitsvertrag unabhängig von der bereits bestehenden Laufzeit immer mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ersten des folgenden Monats kündigen.
Der Gesetzgeber hat zum Schutz des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber besondere Fristen, abhängig von der bestehenden Laufzeit des Vertrages, vorgesehen.
Diese Fristen sind in sieben zeitliche Perioden geordnet, siehe § 622. Je länger ein Arbeitsvertrag besteht, desto länger ist die Kündigungsfrist, die der Arbeitgeber einhalten muss.
Innerhalb der ersten 2 Jahre gilt 1 Monat Kündigungsfrist.
Nach zehn Jahren kann ein Arbeitgeber mit 4 Monaten Frist den Arbeitsvertrag zum Ende eines Monats kündigen.
Die längste Kündigungsfrist besteht nach zwanzigjähriger Laufzeit eines Arbeitsvertrages. Sieben Monate ist hier die Frist.
Ausnahmen hierzu sind Probezeiten, die aber 6 Monate nicht überschreiten dürfen, zeitlich befristete Verträge und Regelungen für Arbeitnehmer unter 25 Jahren und außerordentliche Kündigungen.
Kündigungsfristen bei Mietverträgen nach 10 Jahren
Unbefristete Mietverträge unterliegen nach §§ 573 bis 574c bestimmten Kündigungsfristen. Sowohl Vermieter wie auch Mieter müssen eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Nach fünf Jahren darf der Vermieter nur mit einer Frist von sechs Monaten kündigen und nach acht Jahren nur mit einer Frist von neun Monaten. Dies ist gleichzeitig auch die Obergrenze für Kündigungsfristen von Mietverträgen. Ganz gleich, ob der Mietvertrag nun 10 oder 20 Jahre besteht. Diese neunmonatige Frist gilt aber nur für den Vermieter.
Der Mieter kann über die gesamte Laufzeit mit einer Dreimonatsfrist kündigen. Da Bund und Länder in Deutschland dem Recht auf Wohnraum einen besonders hohen Stellenwert geben, haben Mieter viele Möglichkeiten, eine Kündigung des Mietvertrages abzuwehren.