Im folgenden Text wird aufgeklärt welche Frist bei einer Kündigung der Mitgliedschaft bei McFit zu beachten ist.
bei einem Vertrag mit einer Erstlaufzeit von bis zu drei Monaten spätestens zwei Wochen,
– bei einem Vertrag mit einer Erstlaufzeit von mehr als drei Monaten spätestens vier Wochen
Allgemein geben die AGB vor, dass ein Vertrag bei McFit spätestens vier Wochen vor Ablauf des geltenden Vertrages gekündigt werden muss sofern die Erstlaufzeit mehr als 3 Monate beträgt. Dies bedeutet, das Schreiben muss dann mehr als 4 Wochen vorher bei McFit vorliegen.
Sollte es sich um einen kürzeren Vertrag handeln so muss die Kündigung spätestens 2 Wochen vorher ankommen.
Üblicherweise ist die Erstlaufzeit eines Vertrages mit McFit derzeit 1 Jahr.
Falls nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt wird verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Halbjahr. Dies geht aus den AGB´s von McFit unter dem Punkt 5.1 hervor.
Beispiel
Zur Verdeutlichung folgt eine kleine Proberechnung. Sollten am 1. Januar 20XX einen Vertrag mit McFit geschlossen worden sein, so hat diese Mitgliedschaft eine garantierte Bindung bis zum 31. Dezember 20XX.
Um die Kündigungsfrist in diesem Falle einzuhalten, muss ein Kündigungsschreiben bis spätestens 2. Dezember 20XX bei McFit eingehen.
Es sollte lieber zu früh als zu spät gehandelt werden, denn geht die Kündigung zu spät bei McFit ein, verlängert sich der Vertrag automatisch.
Wichtig: Im erhaltenen Vertrag mit McFit kann theoretisch eine abweichende Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart sein. Maximal kann die Laufzeit 2 Jahre betragen und die Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende. Es sollte daher sicherheitshalber im erhaltenen Vertrag nachgeprüft werden oder so frühzeitig gekündigt werden, dass das Schreiben mehr als 3 Monate vorher ankommt.
Das Sonderkündigungsrecht bei McFit
Allerdings gibt es auch Fälle in denen ausnahmsweise eine andere Regelung gilt. Dies gilt beispielsweise bei einem Umzug. In einem solchen Fall spricht man von einem Sonderkündigungsrecht. Hierbei sind Sie nicht mehr verpflichtet den Beitrag bis zum Vertragsende entrichten zu müssen, sondern lediglich für den laufenden Monat.
Allerdings gilt auch hier eine vierwöchige Kündigungsfrist. Das bedeutet, dass bei einem 31-tägigen Monat spätestens zum 2. Tag des Monats gekündigt werden muss.
Der Vertragsinhaber muss dann lediglich den Monatsbeitrag entrichten und anschließend gilt der Vertrag als beendet. Selbstverständlich möchte McFit einen Beweis für das Vorliegen des Kündigungsgrundes sehen.
Hierbei muss entweder die schriftliche Bestätigung der Abmeldung der alten Gemeinde oder die Anmeldebestätigung der neuen Gemeinde bei McFit als Beweis vorgelegt werden.
Hierbei sollte unbedingt beachtet werden, dass dieses besondere Kündigungsrecht lediglich dann gilt, wenn der neue Wohnort kein Fitnessstudio der Firma McFit bereit stellt. Gibt es in dem Ort hingegen ebenfalls ein Studio, ist kein Sonderkündigungsrecht gegeben.
Schließlich wäre eine Kündigung unbegründet, da das Mitglied das Fitnessstudio des neuen Ortes besuchen kann. Hier können Einzelfälle allerdings auch ein Sonderkündigungsrecht begründen. Ist der Weg zum Studio unzumutbar weit, kann auch beim Vorhandensein eines Studios am neuen Wohnort ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
Solle ein wichtiger oder ausreichender Grund vorliegen so kann die Mitgliedschaft auch nach dem BGB gekündigt werden.
Bei einer chronischen Erkrankung oder einer Schwangerschaft ist es auch möglich außerordentlich und fristlos den Vertrag zu kündigen. Im Falle einer Schwangerschaft könnte es jedoch sein, dass McFit nur eine zeitweise Stilllegung des Vertrages akzeptiert. Mehr dazu unten im Punkt „Alternativen zu einer Kündigung“.
Wichtiger Hinweis: In allen genannten Fällen ist die Rechtsprechung nicht einheitlich. Daher muss stets auf die Kulanz des Anbieters gehofft werden.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich im Kündigungsschreiben auch zusätzlich die Formulierung „Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Termin.“ aufzunehmen, da es durch diese in jedem Fall zu einer Kündigung kommt und zwar notfalls gilt der Vertrag als ordentlich, sprich innerhalb der normalen Kündigungsfrist, gekündigt.
Alternativen gegenüber einer Kündigung
Sofern nur zeitweise das Fitnessstudio nicht genutzt werden kann oder soll gibt es die Option einer Stilllegung. Dazu muss der Betreiber 3 Tage vor dem Monatsbeginn informiert werden um dann zu ab diesem Monat den Vertrag ruhen zu lassen.
Maximal kann dies für 9 von 12 Monaten im Jahr geschehen. Während der Ruhephase müssen keine Beiträge gezahlt werden. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jedoch um die Ruhedauer.
Tipps zum Versand der Kündigung
Versender wird die Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax (der Sendebericht muss unbedingt aufbewahrt werden).
Alternativ kann die Kündigung auch gegen eine Quittung beim Betreiber abgeben werden.
Schließlich muss bei Unstimmigkeiten bewiesen werden können, das Kündigung rechtzeitig abgegeben wurde.