Der Mobilfunkanbieter D2 Vodafone ist ein deutsches Tochterunternehmen der britischen Vodafone-Group. Vodafone bietet in Deutschland Mobilfunk, DSL, LTE, Festnetz, Kabelfernsehen und IPTV an. Er offeriert in der Sparte Mobilfunk verschiedene Arten von Handyverträgen.
Ein Prepaid-Vertrag besitzt keine feste Laufzeit. Bei dieser Vertragsform wird über ein Guthaben bezahlt, das auf verschiedene Arten aufgeladen werden kann. Ohne Guthaben können keine Leistungen des Mobilfunkanbieters in Anspruch genommen werden. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Hingegen ist ein Postpaid-Vertrag in der Regel an eine bestimmte Laufzeit gebunden. Der Nutzer erhält am Ende des Monats eine Rechnung, die er nach Erhalt bezahlen muss. In der Regel haben diese Verträge eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
Handyverträge von D2 Vodafone haben in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und verlängern sich automatisch um zwölf weitere Monate, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Die Kündigungsfrist bei D2 beträgt bei nahezu allen die Verträgen drei Monate zum Laufzeitende. (eine längere Frist ist gesetzlich nicht zulässig)
Läuft beispielsweise der Handyvertrag am 01.12. aus, muss die Kündigung zum 31.08. erfolgen, damit die Frist gewährleistet ist.
Außerordentliche fristlose Kündigung
In bestimmten Situationen kann eine außerordentliche Kündigung des Handyvertrages erfolgen. Dann sind, im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, keine Fristen einzuhalten. Notwendig ist jedoch ein „wichtiger Grund“ nach § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Das Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ kann sehr unterschiedlich sein. Liegt beispielsweise eine wiederholte Falschabrechnung von D2 vor oder ein mit Abschluss des Mobilfunkvertrages erworbenes Handy ist defekt, sind „wichtige Gründe“ gegeben.
Weitere „wichtige Gründe“ können die unberechtigte Sperrung des Gerätes durch Vodafone oder das Auftreten nicht behebbarer Störungen im Mobilfunknetz sein.
Wichtig: Es muss jedoch dem Anbieter bei Mängeln, wie z.B: einem Gerätedefekt, die Möglichkeit gegeben werden Diese zu beheben. Dazu ist ein Mahn-Schreiben an Vodafone zu richten in dem auch eine Frist zur Nachbesserung gesetzt wird (z.B. 14-Tage). Erst wenn der Anbieter nach Ablauf der gesetzten Frist die Mängel nicht behoben hat kann der Vertrag außerordentlich beendet werden.
Verstirbt der Kunde können die Erben kündigen. Es ist dabei eine Kopie der Sterbeurkunde anzufügen und die Kündigung sollte schnellst möglich durchgeführt werden.
D2 Vodafone Kündigungsform
Der Mobilfunkanbieter erkennt lediglich die schriftliche Kündigung an. Diese muss laut vertraglicher Regelung folgende Bestandteile enthalten:
Angabe von Name und Anschrift des Kunden, Rufnummer, Kundennummer und Unterschrift.
Die Kündigung ist rechtzeitig per Post an
Vodafone D2 GmbH
Vodafone-Kundenbetreuung
40875 Ratingen
zu richten. Die ordentliche Kündigung kann auch per Fax an die Fax-Nummer: 02102 – 986575 gesendet werden. Das Sendeprotokoll sollte dabei unbedingt aufbewahrt werden.
Aus Beweisgründen ist jedoch ein Versand, per Post, als Einschreiben-Rückschein zu empfehlen.