Außerordentliche Kündigung von Versicherungen

ie meisten Versicherungen werden längerfristig abgeschlossen und können frühstens zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres ,und nach Ablauf der Mindestlaufzeit, gekündigt werden.

Tipp: Versicherung mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren können in der Regel dennoch zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden.

Sollten sich grundlegende Änderungen der Versicherungsbedingungen oder beim Versicherten ergeben, so besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen oder sogar fristlosen Kündigung.

Ebenso kann die Versicherung vorzeitig beendet werden, falls ein im Vertrag vereinbartes Sonderkündigungsrecht eintrifft.

Gründe für eine außerordentliche Kündigung

  • Beitragsänderung

    Werden die Versicherungsbeiträge (nicht bei Erhöhung des Versicherungssteuer) oder wird der Selbstbehalt durch den Versicherer erhöht, besteht für den Versicherten gemäß § 40 Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Versicherungsvertrages.

    Dieses Sonderkündigungsrecht trifft auch zu, wenn die Versicherung vertraglich zugesicherte Leistungen nicht erbringt, streicht oder nicht mehr im vereinbarten Umfang gewährt.

  • Kündigungsrecht nach Schadensregulierung

    Eine weitere Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung einer Versicherung besteht, wenn gegenüber dem Versicherer ein Schadensfall zur Regulierung eingereicht wird.

    Spätestens einem Monat nach der Leistungszusage oder Ablehnung der Regulierung kann gemäß § 92 VVG die Versicherung vom Versicherten sowie auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.

  • Kündigung wegen bestimmter Lebenssituationen

    Niemand kann bei Abschluss einer Versicherung vorhersehen, wie sich seine Lebensumstände ändern. Daher wird mit dem § 96 VVG ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

    Einer der Gründe wäre der Tod des Versicherten, der Eigentümerwechsel oder generell der Wegfall des versicherten Gegenstandes z. B. der Immobilie, des Autos oder anderer Sachwerte, wenn mit der Versicherung eine bestimmte Sache versichert wird. Eine solche Versicherung wird auch als Sachversicherung bezeichnet.

    Bei einem Umzug kann zum Beispiel unter Umständen die Hausratversicherung vorfristig gekündigt werden, da sich die Rahmenbedingungen grundlegend ändern.

    Wichtig

    Wird die Versicherung außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt, dann sollte der Kündigungsgrund im Schreiben genau genannt werden.

    Widerruf zum Abschluss eines Versicherungsvertrages

    Wenn sich nach dem Beratungsgespräche und dem Abschluss einer Versicherung schwerwiegende Bedenken einstellen, kann der Versicherungsvertrag rechtmäßig innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen werden.

    Die gesetzlichen Vorschriften zum Widerruf von Versicherungsverträgen sind im § 8 des VVG geregelt.

    Der schriftliche Widerspruch zum Abschluss der Versicherung muss schriftlich erfolgen und kann ohne Angabe eines Rücktrittgrundes eingereicht werden.

    Es kann vorkommen, dass in den Versicherungsbedingungen eine kürzere Widerspruchsfrist genannt wird, das ist jedoch gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht rechtmäßig. Es sei den es handelt sich um eine zeitlich befristetet Versicherung zum Beispiel für eine bestimmte Reise.

    Im Gegensatz hierzu, können dem Versicherungsnehmer längere Widerspruchsfristen z. B. bei Lebensversicherungen 30 Tage, eingeräumt werden, die dann zum Vorteil des Kunden, gültig sind.

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