Außerordentliche bis fristlose Kündigung in England

Entgegen der Überschrift dieses Textes gibt es in England normalerweise keine fristlose Kündigung. Deshalb werden in diesem Text diverse Besonderheiten des englischen Arbeitsrechts aufgezeigt, welche die vorzeitige Beendigung von englischen Arbeitsverträgen regeln.

Das englische Arbeitsrecht setzt sich aus einzelnen Gesetzen zusammen. Beispielhaft dafür ist das „Common Law“. Eine Rolle spielen auch diverse Rechtsgrundlagen.

Tarifverträge gibt es in England nicht. Die Regelungen aus sogenannten Kollektivverträgen finden nur Anwendung, wenn ein klarer Wille beider Vertragsparteien daraus zu erkennen ist. Sie müssen unmissverständlich aufgeschrieben worden sein. Der Wille des Einhalten muss klar erkennbar sein.

Die Kündigungsfrist eines unbefristet geschlossenen Arbeitsvertrages beträgt eine Woche. Diese gilt, wenn der Arbeitnehmer länger als einen Monat, jedoch kürzer als zwei Monate in dem Unternehmen beschäftigt war. Die Kündigungsfrist kann auf 12 Wochen ausgeweitet werden.

»Genaueres zu den Kündigungsfristen in England

Die Kündigung ist wirksam, auch wenn die Rechtmäßigkeit dieser angezweifelt wird. Missachtet der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitnehmers, so kann eine Entschädigungsklage beantragt werden.

In England gibt es keine fristlose Kündigung. Ein Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis beenden, wenn

  • Personenbedingte Gründe
  • Verhaltensbasierten Gründe
  • Betriebsbedingte Gründe vorliegen.
  • Bei sonstigen materiellen Gründen kann das Arbeitsverhältnis ebenfalls aufgelöst werden.

Einen Arbeitnehmer zu kündigen, kann lange dauern

Einen Arbeitnehmer zu kündigen, kann lange dauern, da in England nur mit Abmahnungen gearbeitet wird. Ein Abmahnungsprozess kann dort Monate in Anspruch nehmen. Soll das Arbeitsverhältnis dennoch gelöst werden, so ist es üblich eine Entschädigung zu zahlen.

Sollte sich herausstellen, dass der Arbeitgeber mit seiner Kündigung Unrecht hatte, so kann auch über eine Wiedereinstellung des Arbeitnehmers verfahren werden.

Antidiskriminierungsschutz

Wird ein Arbeitnehmer in England diskriminiert, so kann eine Klage dagegen erhoben werden. Der Antidiskriminierungsschutz ist in England deutlich weiterentwickelt als in Deutschland.

Als Entschädigung kann entweder eine Geldsumme gezahlt werden oder der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, beim Suchen einer neuen Arbeitsstelle zu unterstützen.

Um den Arbeitnehmer zu entschädigen, ist es in England erlaubt, einen Vergleichsvertrag bei einer anderen Arbeitsstelle anzubieten.

Es gibt die Möglichkeit eines „geschützten Gesprächs“, damit sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber doch auf eine weitere Zusammenarbeit einigen können. Dieses „geschützte Gespräch“ soll eine gerichtliche Klage vermeiden und darf nicht vor Gericht verwendet werden. Davon ausgenommen sind allerdings Antidiskriminierungs- und Whistleblowingklagen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Arbeitsrecht in England in vielen Punkten vom Deutschen abweicht und es in vielen Fällen sinnvoll einen Anwalt einzuschalten.

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