Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer einstellt, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit zu einem befristeten oder einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Der befristete Arbeitsvertrag ist an eine Zeit einer Einstellung gebunden. Damit steht das ordentliche Ende eines Arbeitsverhältnisses bereits fest. Daher gibt es bei befristeten Arbeitsverhältnissen auch keine Kündigungsfrist.
Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei mindestens vier Wochen und wäre gültig, wenn der befristete Arbeitsvertrag darauf verweist.
»gesetzliche Kündigungsfristen bei (in der Regel unbefristeten) Arbeitsverträgen
Der Arbeitnehmer kann zum Ablauftermin einen neuen Job suchen oder einen Antrag auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber stellen.
Ohne einen bestimmten Grund (bspw. einer zweckgebundenen Befristung) darf ein Arbeitsvertrag maximal zwei Jahre befristet werden. Eine zweckgebundene Befristung kann bspw. eine Vertretung oder ein besonderer Auftrag während der Einstellung sein.
Tipp: Wenn ein Arbeitsverhältnis ohne einen bestimmten Grund befristet ist, darf dieser innerhalb von zwei Jahren nur Drei Mal verlängert werden. Sonst muss ein Befristungsgrund genannt werden.
Eine normale Kündigung ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag nicht möglich, da dieses automatisch bei Frist abläuft.
Anwälte sprechen oft auch davon, dass es nicht möglich sei, einen befristeten Arbeitsvertrag ordentlich Kündigen zu können.
Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG),dritter Abschnitt, §15 „Ende des befristeten Arbeitsvertrages“ unter Punkt (3) ist festgelegt:
„Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.“
Wenn der Arbeitnehmer das befristete Arbeitsverhältnis mit einer ordentlichen Kündigung beenden möchte, kann dieser zwar ein Kündigungsschreiben versenden und hoffen, das der Arbeitgeber dieses akzeptiert.
Eine bessere Möglichkeit wäre mit dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer zu sprechen und ein Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Ein angegebener Berufswechsel ist für Arbeitgeber oft kein ordentlicher Kündigungsgrund.
Fristlose Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann wie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber und auch vom Arbeitnehmer außerordentlich gekündigt werden wenn ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegt.
Gründe für den Arbeitnehmer können zum Beispiel folgende sein:
- Mobbing am Arbeitsplatz
Anmerkung: Der Arbeitgeber kann auch den Mobber kündigen.
»Ein Mobber fristlos kündigen oder was kann unternommen werden?
- Nichtbeachtung des Arbeitsschutzgesetzes zum Beispiel unter Umständen bei einer geefährlichen Arbeit.
- Ausgebliebener Lohn
- Eine chronische Erkrankung
Hinweis: Wichtig ist dabei auch, dass eine Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes geschrieben werden sollte.
Wichtig: Falls die fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt war kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche stellen.
Kündigungsgründe für den Arbeitgeber können dabei sowohl im Betrieb, der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen.
Typische Gründe sind für Arbeitgeber:
- Diebstahl oder Betrug
- Lüge bzw. falschen Tatsachenbehauptungen
- Schlecht- oder Nichtleistung des Arbeitnehmers
- Eine chronische Erkrankung des Arbeitnehmer
- Insolvenz oder Umstrukturierung des Betriebes
»Mehr Informationen zu den Kündigungsgründen für Arbeitgeber
Wichtig: Falls die fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt war hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schadensersatz.
Damit eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wirksam ist, benötigt man in der Regel ein schriftliches Kündigungsschreiben. Eine nur mündlich ausgesprochene Kündigung ist im Normalfall ungültig. Auch muss die kündigende Partei nachweisen können, dass das Schreiben der anderen Seite zugegangen ist.
»Kündigungsschreiben Arbeitnehmer