Immer mehr Arbeitsverhältnisse beginnen mit einem befristeten Vertrag. Im Jahr 2016 betrug, laut Statistischem Bundesamt, der Anteil der befristet Angestellten 13 % – Tendenz steigend. Diese Arbeitsverhältnisse bringen den Arbeitgebern folgende Vorteile:
- keine langfristige Arbeitnehmerbindung
- hohe Flexibilität bei Saisonspitzen oder Projektarbeiten
- keine Beachtung der strengen Vorgaben des Kündigungsschutzes
Objektiv entstehen dem Arbeitnehmer überwiegend Nachteile, da ihm die berufliche und finanzielle Planbarkeit fehlt. Zudem muss er sich drei Monate vor Vertragsablauf beim Arbeitsamt vorstellen, um Sperrzeiten zu vermeiden.
Wie ist die Kündigungsfrist wenn der Arbeitsvertrag verlängert wurde?
Falls der Arbeitgeber keine Fehler gemacht hat (dazu mehr im Nachfolgenden) besteht bei einer Verlängerung die im Verlängerungsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Falls keine Kündigungsfrist angegeben ist so gilt das der Vertrag ordentlich zum Ende beendet wird und nicht vorher gekündigt werden kann.
Aofern der Arbeitgeber zustimmt kann jedoch ein Auflösungsvertrag vereinbart werden.
Welche Kündigungsfristen gelten für befristete Arbeitsverträge?
Befristete Arbeitsverträge sind für eine bestimmte Zeitdauer (beispielsweise zwölf Monate) abgeschlossen und laufen automatisch aus. Der Arbeitgeber hat hinsichtlich der Kündigung (Kündigungsschreiben oder -frist) nichts zu beachten. Er muss eine Kündigung nicht aussprechen, da der bestehende Vertrag ausläuft und damit erfüllt ist.
Sind befristete Verträge ordentlich kündigbar?
Ja und Nein. Eine ordentliche Kündigung befristeter Arbeitsverträge ist nicht möglich. Ausnahme: Ein Recht auf Kündigung ist einzelvertraglich vereinbart. Dies regelt § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Diese Regelungen gelten auch für Beschäftigte, die im Falle einer unbefristeten Beschäftigung einen Kündigungsschutz genießen. Hierzu zählen Schwangerschaft oder Mutterschutz.
Das Recht, beider Seiten, auf eine außerordentliche Kündigung (fristlose Kündigung) bleibt bestehen, wenn die rechtmäßigen Gründe vorliegen.
Dürfen befristete Verträge verlängert werden?
Befristete Verträge laufen nach dem festgelegten Zeitpunkt aus. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung, die, ohne Sachgrund, maximal zwei Jahre nicht überschreiten darf. Mehrfach hintereinander geschlossene Arbeitsverträge (zwischen dem gleichen Arbeitgeber und -nehmer) sind im Fachjargon als Kettenbefristung bezeichnet.
Eine Kettenbefristung ist grundsätzlich zulässig, wenn wirtschaftliche (Saisontätigkeit, kurzfristige Großaufträge) oder soziale (Erkrankungswelle) Gründe vorliegen. Diese Gründe dürfen nicht generalisiert sein und sind in jedem Einzelfall zu prüfen. Der Arbeitgeber trägt hierfür die Verantwortung.
Was sollten befristet angestellte Arbeitnehmer wissen?
§ 16 TzBfG besagt: Ist die Befristung rechtsunwirksam, so gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das bedeutet: Unterlaufen dem Arbeitgeber im Rahmen der Vertragsgestaltung Fehler, so wandelt sich der befristete in einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Und damit greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen sowie der Kündigungsschutz. Typische Fehler können sein:
- fehlende Schriftform
- Vertragsverlängerung, ohne Sachgrund, auf länger als zwei Jahre
- unbegründete Sachgründe, die zu Kettenbefristungen führen
Wichtig: Der Arbeitnehmer muss aktiv werden. Hierzu muss er binnen drei Wochen Klage einreichen.