Die meisten Verträge bei O2 verlängern sich um eine weitere Laufzeit (maximal ein Jahr), wenn sie nicht rechtzeitig beendet werden.
Juristisch sind zwei verschiedene Kündigungen zu unterscheiden: Die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung folgt aus dem jeweiligen Vertragstext, während die außerordentliche Kündigung in § 314 BGB normiert ist.
Aus dieser dogmatischen Verankerung ergibt sich, dass bei Vorliegen eines wichtigen Grundes der Vertrag sofort beendet werden kann. In diesem Fall ist keine Frist einzuhalten. Jedoch ist es im Einzelfall schwierig zu bestimmen, wann ein wichtiger Grund vorliegt.
Kündigung ohne Kündigungsfrist
Das AG Düsseldorf, Urteil vom 12. 11. 1999, 235 C 8761/99, hat in einer mittlerweile rechtskräftigen Entscheidung geurteilt, dass weder der Verlust der Telefonkarte noch der Verlust des Handys an sich einen wichtigen Grund darstellen. Das mag überraschen. Hintergrund ist jedoch die Abgrenzung der Risikosphären.
In der Praxis sind die Fälle besonders relevant, in denen O2 einen schlechten Telefon- oder Internetempfang ermöglicht. In diesem Fall ist aber zu berücksichtigen, dass O2 vor der Kündigung ein Hinweis zu erteilen ist.
Juristen sprechen dann von einer Abmahnung. Sie ist in § 314 Absatz 2 Satz 1 normativ verankert. Dabei ist O2 im Sinne einer Hinweisfunktion genau zu erläutern, in welchem Gebiet zu welchen Zeiten der Empfang nicht ordnungsgemäß funktioniert. Nur wenn O2 dann nicht nachbessert ist eine Kündigung zulässig.
Es muss dabei ausreichend Zeit gewährt werden, damit das Problem behoben werden kann.
Im Fall das O2 die Gebühren erhöht oder die Leistungen verschlechtert besteht die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen ab Bekanntgabe der Änderungen zum Änderungszeitpunkt gekündigt werden.
Neben der eben beschriebenen außerordentlichen Kündigung nach § 314 BGB, die nur in Ausnahmefällen möglich ist, gibt es auch das Recht zur ordentlichen Kündigung.
Kündigungsfristen bei der ordentlichen Kündigung
Die Kündigungsfristen variieren dann je nach Vertrag, wobei die Kündigungsfrist maximal 24 Monate betragen darf. Bei den meisten Verträge kann mit einer Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten, vor dem Ende der Laufzeit, gekündigt werden.
Es ist kein Grund für die Kündigung erforderlich, sodass auch gekündigt werden kann, weil man ein preislich besseres Angebot gefunden hat.
Aus Beweisgründen ist es zu empfehlen, die Kündigung immer per Einschreiben mit Rückschein an O2 zu senden.