Einführende Informationen:
Ein Tarifvertrag wird üblicherweise zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband geregelt. Inhalte des Tarifvertrages sind. Kündigungsfristen während der Probezeit, normale Kündigungsfrist nach dem § 622 Bürgerliches Gesetzbuch. In einem Tarifvertrag können
Kündigungsfristen verkürzt oder verlängert werden. Die Kündigungsfristen können sich somit von den gesetzlichen Fristen unterscheiden.
Gültigkeit und Anwendung des Tarifvertrages:
Einen Tarifvertrag gibt es, wenn der Arbeitgeber Mitglied im Verband ist oder selber eine Tarifvertragspartei ist. Z.B. wenn die Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft sind und eine Tarifbindung bestehen muss. Der Tarifvertrag gilt erst dann, wenn er für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Außerdem muss über einen Arbeitsvertrag dem Mitarbeiter gegenüber erklärt werden, dass ab sofort ein Tarifvertrag gilt und angewendet wird.
Die vertraglichen Bestandteile, welche für die Mitarbeiter günstiger sind, gelten auch für Diesen. Sind bspw. Bestandteile aus dem Tarifvertrag, z. B. Anzahl der Urlaubstage für die Mitarbeiter höher, findet der Tarifvertrag Anwendung. Nach § 4 Absatz 3 Tarifvertragsgesetz gilt in dem Fall das Günstigkeitsprinzip. Es darf mit dem Arbeitnehmer auch keine längere Kündigungsfrist vereinbart werden.
Fristen wenn der Tarifvertrag ausläuft
Wenn ein Tarifvertrag ausläuft, gelten die Regelungen solange weiter, bis sich beide Vertragsparteien über eine neue Regelungen geeinigt haben. Wenn der Tarifvertrag für verbindlich erklärt wurde, finden die enthaltenen Regelungen für beide Parteien auch Anwendung. Wichtig ist, dass in dem Tarifvertrag der Geltungsbereich des Arbeitsverhältnisses erfasst wurde.
Gehört ein Arbeitgeber nicht einem Verband an, kann er trotzdem einen Tarifvertrag umsetzen. Er muss nur in den Arbeitsverträgen auf die tariflichen Regelungen hinweisen. Der Tarifvertrag hat dann auch Vorrang, sofern dieser für den Arbeitnehmer günstiger ist. Auch hier ist wieder maßgeblich, dass das Arbeitsverhältnis auch im Geltungsbereich des TV liegt. Ein wichtiger Hinweis ist, daß ein Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen in seinem Betrieb beschäftigen muss. Anderenfalls muss er dafür eine Strafe, eine sogenannte Schwerbehindertenabgabe zahlen.
Dabei gelten besondere Kündigungsfristen. Diese dürfen nicht kürzer als 4 Wochen sein. Dies muss sowohl arbeitsrechtlich als auch tariflich so festgelegt werden, ansonsten sind die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten.
Ist der Schwerbehinderte länger als 6 Monate im Betrieb angestellt, beträgt seine Kündigungsfrist mehr als 4 Wochen. Dies geht aus den gesetzlichen Bestimmungen des § 86 und 90 Sozialgesetzbuch hervor.