Zum Kündigungsschreiben Prinzipiell gelten für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer dieselben Richtlinien wie für Vollzeitarbeitnehmer. Dies betrifft sowohl Urlaubsansprüche als auch gesetzlich mehr…
Zum Kündigungsschreiben Prinzipiell gelten für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer dieselben Richtlinien wie für Vollzeitarbeitnehmer. Dies betrifft sowohl Urlaubsansprüche als auch gesetzlich mehr…