Bedingt durch den niedrigen Zins bei Sparbüchern, müssen sich Privatleute stärker um die Sicherung ihres Vermögens kümmern und andere Anlageklassen wie Immobilien, Gold oder Aktienfonds in Betracht ziehen. Doch dafür sollten sie auch die Konditionen der Kündigung kennen.
Grundsätzlich können Aktienfonds täglich verkauft werden, ähnlich wie auch Aktien. Es ist kein Kündigungsschreiben an die Fondsgesellschaft notwendig.
Sie können sich zu dem tagesaktuellen Kurs den Gegenwert des Fonds auszahlen lassen. Der Anleger ist also jederzeit flexibel.
Kündigungsfrist bei Investmentfonds
Anders sieht es bei Investmentfonds aus. Die Anteile an einem Investmentfonds sind Verbriefungen des Besitzes an einem verwalteten Wertpapierfonds. Die Anlage ist langfristig und muss aktiv vom Besitzer unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.
Bei vielen Investmentfonds wird ein Ausgabepreis und ein Rückkaufpreis bereits in dem Vertrag fix vereinbart.
Es werden diverse Fonds angeboten.
In der Regel sind es Rentenfonds, gemischte Fonds oder Dachfonds. Dies ist ebenfalls wichtig für Ihre Kündigung.
Auch der Widerruf ist divers geregelt. Handelt es sich um ein sogenanntes Haustürgeschäft nach Paragraph 312 des bürgerlichen Gesetzbuches oder um ein Fernabsatzgeschäft nach Paragraph 312 b und d, dann gibt es ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht. Auch der Kauf mit mündlichen Verhandlungen außerhalb der Geschäftsräume gibt dem Käufer das Widerrufsrecht.
Oftmals ergibt sich statt einer Kündigung aber auch die Möglichkeit, den Vertrag vorerst ruhen zu lassen und so beispielsweise finanzielle Engpässe zu überbrücken. Später kann der Vertrag dann wieder aufgenommen werden.
Was tun, damit es nicht soweit kommt!
Meist spielen Aktienfonds und andere Fonds ihre Qualitäten über einen längerfristigen Zeitraum aus. Oftmals geben die Fonds auch Verzinsungen der vergangenen Jahre öffentlich aus, sodass man sich ein gutes Bild der Performance machen kann, bevor man schlussendlich investiert.
Deshalb sollte man nicht voreilig kündigen, sondern unter Umständen und falls die finanzielle Situation es zulässt, mindestens fünf Jahre warten und die Performance danach neu bewerten.
Ebenfalls sollte man vor dem Kauf des Aktienfonds oder Investmentfonds mögliche staatliche Förderungen prüfen. Ist dies der Fall, besteht eventuell eine langjährige Frist, in der nicht verkauft werden darf. Dies soll verhindern, dass die staatliche Förderung zurückgezahlt werden muss.
Nur Sondersituationen wie Arbeitslosigkeit, Heirat, Tod oder Erwerbsminderung kann diese Pflicht des Rückzahlens verhindern.