Kündigungsfrist AVR

Die Kündigung laut AVR

Soll eine Kündigung ausgesprochen werden, sind entsprechende festgeschriebene Fristenregelungen zu berücksichtigen. Bei Kündigungen, die innerhalb des Deutschen Caritasverbandes erfolgen, gilt die AVR ( Arbeitsvertrags-Richtlinien, die für Einrichtungen im

Deutschen Caritasverband gelten). Grundlage der in der AVR geregelten Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen ist das in § 622 BGB vorgegebene gesetzliche Regelwerk. Bei der Kündigung wird zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung unterschieden. Die Durchführung einer ordentlichen Kündigung ist im Vergleich und im Verfahren zur außerordentlichen Kündigung einfacher zu gestalten.

Die Kündigungsfrist bezeichnet allgemein den laut Vertrag vereinbarten Zeitraum, zwischen Abgabe bzw. Eingang einer Kündigung und dem Termin der rechtswirksamen Beendigung des vereinbarten Vertragsverhältnisses.

Dienstverhältnis-Dauer beeinflusst Kündigungsfrist

Es gilt, bei der ordentlichen Kündigung die zeitliche Ausdehnung des vorliegenden Dienstverhältnisses zu berücksichtigen. Die sich aus der Beschäftigungsdauer ergebenden Fristen basieren auf die in AVR (AT) §14 festgeschriebenen Vorgaben. Grundsätzlich gilt, dass befristete und unbefristete Dienstverhältnisse von beiden Vertragsparteien ordentlich kündbar sind.
Folgenden Fristenregelung ist einzuhalten:

  • Dienstgeber und Mitarbeiter haben in den ersten zwölf Monaten des Dienstverhältnisses eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsschluß.
  • Bei einer Beschäftigungszeit von bis zu fünf Jahren erhöht sich die Frist auf sechs Wochen zum Schluß des Kalendervierteljahres.
  • Ab einer Beschäftigungszeit von mindestens fünf Jahren erhöht sich die Frist auf drei Monate zum Schluß des Kalendervierteljahres.
  • Ab einer Beschäftigungszeit von mindestens acht Jahren erhöht sich die Frist auf vier Monate zum Schluß des Kalendervierteljahres.
  • Ab einer Beschäftigungszeit von mindestens zehn Jahren erhöht sich die Frist auf fünf Monate zum Schluß des Kalendervierteljahres.
  • Ab einer Beschäftigungszeit von mindestens zwölf Jahren erhöht sich die Frist auf sechs Monate zum Schluß des Kalendervierteljahres.
  • Nach einer Beschäftigungszeit von fünfzehn Jahren und in Verbindung mit dem vollendeten vierzigsten Lebensjahr des betreffenden Mitarbeiters, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Ausnahme siehe AVR § 15 (Sonderregelung für unkündbare Mitarbeiter).

Außerordentliche Kündigung
AVR

Eine außerordentliche Kündigung ist ein in der Regel nicht unkompliziertes Verfahren. Es sollte nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgesprochen werden. Hier müssen unbedingt belegbare Fakten, Abmahnungen, etc. vorliegen, die das weitere Fortbestehen des Dienstverhältnisses unmöglich machen. Im Unterschied gegenüber der ordentlichen Kündigung sind bei der außerordentlichen Kündigung keine Kündigungsfristen einzuhalten. Mann nennt die außerordentliche Kündigung deshalb auch fristlose Kündigung. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB kann von beiden Vertragsparteien als Begründung der fristlosen Kündigung gelten.

Was ist ein wichtiger Grund?

Ein wichtiger Grund liegt grundsätzlich bei schwerwiegendem Bruch des Vertrauens oder grober Achtungsverletzung gegenüber Mitarbeitern der Dienstgemeinschaft oder gegenüber leitendem Personal oder anderen Vertretern und Einrichtungen der Katholischen Kirche vor. Ein wichtiger Grund ist ebenso ein begangenes schweres Vergehen gegen die Sittengesetze der Kirche oder die erfolgte Verletzungen der staatlichen Rechtsordnung oder auch eine sonstige grobe Verletzungen der sich aus den AVR ergebenden Dienstpflichten.

Rechtzeitige Kündigung und schriftliche Begründung

Achtung: Liegt ein wichtiger Grund vor, kann die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen, beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem der Kündigungsberechtigte von den kündigungsverursachenden Tatsachen Kenntnis erlangte. Der Kündigende muss dem zu Kündigenden auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich und grundsätzlich in Form einer schriftlichen Mitteilung bekannt geben.

»Mehr zur richtigen Kündigung des Arbeitsvertrages und zum Kündigungsschreiben

Kündigungsfrist AVR
2.93 (58.57%) 14 votes

Eine Antwort hinterlassen.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.