Möchte man den Vertrag kündigen ist es entscheidend ob es sich um einen individuell ausgehandelten oder um einen vorformulierten Vertrag handelt.
Bei einem individuell vereinbarten Vertrag ist der Kunde meist auch dann gebunden, wenn es zu seinem Nachteil ist.
Werden auf einem Formular verschiedene Varianten angekreuzt bzw. handschriftlich ergänzt, dann handelt es sich nicht um einen individuellen Vertrag, sondern um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)des Fitnessstudios. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind an das bürgerliche Gesetzbuch gebunden und sind für den Endkunden oftmals wesentlich günstiger.
Laufzeiten
Über die sog. Grundlaufzeiten eines Vertrages streiten sich die Gerichte. Eine Laufzeit von sechs bis zwölf Monaten ist allgemein anerkannt und juristisch nicht anfechtbar.
Sind längere Laufzeiten vereinbart (über die sechs bis zwölf Monate) hinausgehend, dann geht man, vor Gericht, oftmals davon aus, dass der Vertrag vom Konsumenten unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit kündbar ist, da er quasi unbefristet abgeschlossen wurde.
Anlass zum Ärger und Streit bietet die Tatsache, dass der Vertrag mit dem Fitnessstudio automatisch verlängert wird, wenn nicht fristgerecht gekündigt wurde. Bereits 1996 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine sechsmonatige Verlängerung zumutbar ist, längere Zeiträume sind lt. diesem Urteil unzumutbar.
Kündigungsfrist
Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so ist er jederzeit kündbar, d. h. unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat.
Die Kündigungsfrist darf, gesetzlich festgelegt, maximal 3 Monate betragen. Viele Anbieter legen daher eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahres- oder Laufzeitende fest.
Die jeweilige für einen gültige Kündigungsfrist findet sich im eigenen Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Sind eindeutige Laufzeiten definiert und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben, so kann der Kunde nur bei vorliegen von wichtigen Gründen vorzeitig aussteigen.
Fristlose außerordentliche Kündigung
In manchen Fällen muss man dem Fitnesscenter keine Frist setzen. Man spricht dann von einer außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung.
In verschiedenen Situationen ist die Einhaltung der normalen Kündigungsfristen nicht notwendig z.B.:
- Wenn es gravieren Mängel im Studio gibt und der Anbieter auch nach einer schriftliche Mahnung, und einer dabei gesetzten ausreichenden Nachbesserungsfrist (oftmals 14-Tage), die Mängel nicht beseitigt hat oder schriftlich mitgeteilt hat das er nicht bereit ist die Mängel zu beheben.
- Bei einer dauerhaften oder sehr langwierigen Erkrankung kann fristlos gekündigt werden. Eine Kopie des Attests des Arztes sollte dabei angefügt werden.
- Bei einem Wechsel des Wohnortes, insbesondere aus einem beruflichem Grund, kann ebenfalls außerordentlich der Vertrag beendet werden, sofern der neue Wohnort mehr als 30km entfernt liegt und es dort auch keine andere Filiale des Anbieters gibt.
Als Beleg sollte eine Kopie der Meldebescheinigung ,des neuen Wohnortes, beigelegt werden.
- Bei einer Schwangerschaft ,
- Schließung oder Ortswechsel des Studios
- Im Falle einer Gebührenerhöhung, ohne zusätzliche Vorteile für den Kunden oder wenn die Gebühren um mehr als 10% erhöht werden kann außerordentlich zum Änderungszeitpunkt gekündigt werden, also zu dem Termin an dem die Änderungen in Kraft treten.
Das selbe gilt wenn das Fitnessstudio das Angebot wesentlich umstellt oder reduziert.
Wichtig: In beiden Fällen muss die Kündigung innerhalb von 4 Wochen beim Anbieter vorliegen. Gerechnet wird dabei am dem Datum an dem das Mitglied über die Anpassungen informiert wurde. Dabei ist unerheblich – sprich egal – ob der entsprechende Brief ungelesen im Briefkasten liegt oder der Kunde sich derzeit im Urlaub befindet.
- Bei fehlendem Vertrauen zum Studiobetreiber bzw. den dort tätigen Mitarbeitern z.B. nach Handgreiflichkeiten, Beleidigungen oder grober Falschberatung besteht theoretisch ebenfalls ein Anspruch auf eine fristlose Kündigung, jedoch sollte der Fall unbedingt schwer sein und mindestens ein Zeuge genannt werden können.
Besonders zu achten ist darauf, dass die außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung zeitnah zum Kündigungsgrund zu erfolgen hat. Manche Gerichte sind der Meinung, dass innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden muss.
Auch sollte bei einer solchen Kündigung der Grund im Schreiben genannt werden.
Um sicher zu stellen, dass die Kündigung beim Fitnessstudio auch, notfalls belegbar,angekommen ist, empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken.