Das Recht auf Widerruf nach §355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes in Deutschland. Damit das Widerrufsrecht wirklich greift, muss es durch Gesetz festgelegt sein. Das heißt, nur in Fällen, in denen ein Gesetz das Vorhandensein eines Widerrufsrechts begründet, liegt ein solches auch vor.
Wann besteht ein Widerrufsrecht
Ein solches Widerrufsrecht besteht zum Beispiel bei sogenannten Haustürgeschäften. Auch bei Käufen im Internet oder am Telefon gilt das Widerrufsrecht.
So sollen Verbraucher vor Abzockern, die an der Haustür, am Telefon oder im Internet versuchen, dem Kunden Vertragsbestandteile, über die sich der Kunde nicht im Klaren war, unterzujubeln, geschützt werden.
Der Widerruf muss neuerdings schriftlich erfolgen, es kann entweder ein eigener Brief oder das Musterformular vom Händler genutzt werden.
Wichtig: Im Zuge der neuen gesetzlichen Regelungen reicht die alleinige Rücksendung der Ware nicht mehr aus.
Es muss immer schriftlich dargelegt werden, dass man nicht mehr an seine Willenserklärung (=Vertrag) gebunden sein möchte.
Gesetziche Widerrufsfrist nach dem Widerrufsrecht
Wenn ein Fall vorliegt, in dem einem Käufer ein Widerrufsrecht vom Gesetzgeber eingeräumt wird, muss ein weiterer wichtiger Punkt erfüllt sein, damit der Widerruf auch die volle rechtliche Wirkung entfaltet: das Einhalten der Widerrufsfrist.
Entsprechend Absatz 2 des § 355 BGB endet die Widerrufsfrist nach 14 Tagen. Die Frage ist jedoch, wann genau diese Frist beginnt. Die genannte Rechtsnorm legt fest, dass der Beginn der Frist mit Vertragsabschluss übereinstimmt, es sei denn, etwas anderes sei bestimmt.
Im Bereich des Fernabsatzes ist etwas anderes festgelegt, nämlich dass die Widerrufsfrist erst nach Zusendung einer wirksamen Widerrufsbelehrung beginnt. Diese muss vom Verkäufer an den Verbraucher abgegeben werden und bestimmte, vom Gesetzgeber festgelegte, Anforderungen erfüllen.
Die Wichtigste ist, dass die Widerrufsbelehrung klar und deutlich formuliert wird. Der Verbraucher muss umfassend über sein Recht auf Widerruf belehrt werden. Wenn das erfolgt ist, beginnt die Widerrufsfrist mit Zusendung der Ware.
Zwei Dinge sind also im Fernabsatzgeschäft wichtig, damit die Widerrufsfrist zu laufen beginnt:
- die rechtswirksame Widerrufsbelehrung
- die Zusendung der Ware.
Bis zum Ende der Widerrufsfrist ist das Rechtsgeschäft „schwebend wirksam“, weil jederzeit ein Widerruf möglich ist. Erfolgt keine rechtswirksame Widerrufsbelehrung gilt der Vertrag kann bis 12 Monate und 14 Tage nach der regulären Widerrufsfrist widerrufen werden (Art. 246 a EGBGB).
Macht der Verbraucher Gebrauch vom Widerrufsrecht ist er verpflichtet die Ware zurückzugeben und muss, falls diese bereits beschädigt oder wertmindernd gebraucht wurde, für Wertersatz sorgen.
Man kann also klar sagen, dass das Widerrufsrecht die Position des Verbrauchers extrem stärkt. Es ermöglicht relativ gefahrloses Einkaufen im Internet oder am Telefon.
Lediglich die Rücksendung der Ware, bei der das volle Risiko, was Verlust oder Beschädigung der Ware angeht, beim Verkäufer liegt, kann Kosten für den Verbraucher mit sich bringen. Doch einen einfacheren Weg, einen einmal abgeschlossenen Vertrag aufzulösen, gibt es nicht.